Ein Sprecher des Agrarministeriums bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der «Augsburger Allgemeinen». Demnach prüfen mehrere Antragsteller nun, ob sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Der
Agrarausschuss des Landtags hatte im Januar auf Antrag der CSU dafür gestimmt, die Installation von Nachtzielgeräten und Lampen auf Jagdgewehren zu erlauben, und zwar «in besonderen Problemregionen» und «für eine ausgewählte, besonders geschulte Personengruppe zur Bejagung von Schwarzwild».
Mit «besonderen Problemregionen» sind diejenigen Gegenden gemeint, in denen die
Wildschweine sich besonders stark vermehrt haben und Schäden in der Landwirtschaft anrichten.
Letztlich entscheiden musste aber das BKA. Denn nach dem Waffenrecht ist Privatleuten die Verwendung von Nachtsichtgeräten verboten. Da hilft es auch nichts, dass sogar Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Januar sagte, er habe mit der Initiative keine Probleme. (dpa/lby)