(c) proplanta FDP-Fraktionschef Florian Rentsch drohte am Mittwoch mit einer Klage, sollte die geplante Jagdverordnung in Kraft treten.
Es gebe «massive verfassungsrechtliche Bedenken» dagegen, die Neuregelungen mit einer Verordnung und nicht per Gesetz zu verabschieden. Die CDU-Fraktion erklärte, sie sehe einer möglichen Klage mit «großer Gelassenheit» entgegen. Es sei sogar im Jagdgesetz festgeschrieben, dass die Jagdzeiten auf diese Weise geändert werden könnten.
Die SPD-Landtagsfraktion teilt einer Mitteilung zufolge zwar die grundsätzliche Kritik der FDP an der geplanten Jagdverordnung. Der Gang vor den Staatsgerichtshof sei jedoch «im Moment ... überzogen».
Die geplante neue Jagdverordnung stößt sowohl bei Jägern als auch bei Tierschützern auf Kritik. Ein Verfassungsrechtler nannte es bei einer Anhörung im Landtag juristisch bedenklich, die neuen Jagd- und Schonzeiten nur mit einer Verordnung und nicht mit einem Gesetz festzulegen, das vom Parlament verabschiedet werden müsste.
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