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20.02.2015 | 16:06 | Trophäen 
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Forstanstalt: Sammeln von Geweihstangen ist verboten

Erfurt - Thüringens Hirsche entledigen sich derzeit ihrer bei Sammlern beliebten Geweihe.

Hirschgeweih
In Thüringens Wäldern leben knapp 20.000 Rothirsche und Hirschkühe mit ihren Kälbern. (c) Andy Rhodes - fotolia.com
Doch wer eine solche Geweihstange im Wald finde und sie mit nach Hause nehme, mache sich der Wilderei strafbar, warnte die Landesanstalt Thüringenforst am Freitag. Darauf stünden Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Nur wer vom zuständigen Jäger oder Förster autorisiert sei, dürfe eine solche Trophäe einpacken. Ansonsten müssten Finder sie liegenlassen. Wer derzeit gezielt durch den Wald streife, um Geweihe zu suchen, störe zudem das Wild in der Schonzeit, hieß es.

In Thüringens Wäldern leben knapp 20.000 Rothirsche und Hirschkühe mit ihren Kälbern. Zwischen Ende Februar und Ende März stoßen die Hirsche ihre Geweihe ab, die dann neu wachsen. Der Grund dafür ist den Angaben zufolge nicht wissenschaftlich geklärt. «Innerhalb von vier Monaten können die Geweihe der Hirsche etwa im Thüringer Wald ein Gesamtgewicht von bis zu 8 Kilogramm, in Ausnahmefällen bis 10 Kilogramm erreichen», erklärte Thüringenforst-Vorstand Volker Gebhardt. Das Geweih brauchen die Tiere für ihre Rangkämpfe im Herbst, wenn sie während der Brunft um Hirschkühe konkurrieren. (dpa/th)
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Kommentare 
Ag.Ing. schrieb am 20.02.2015 17:16 Uhrzustimmen(168) widersprechen(72)
Ich schlage vor als nächstes Freiheitsstrafen für unerlaubtes mitführen von Tannenzapfen einzuführen.
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