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27.12.2013 | 07:01 | Verordnungsentwurf 

Forstliches Umweltmonitoring wird zur Pflicht

Berlin - Das forstliche Umweltmonitoring ist ab Januar eine gesetzliche Aufgabe für den Bund und die Länder und keine freiwillige Leistung mehr.

Forstliches Umweltmonitoring
(c) proplanta
Einem entsprechenden Verordnungsentwurf hat der Bundesrat in seiner Sitzung kürzlich (19.12) zugestimmt. Anders als freiwillige Projekte könne ein verpflichtendes forstliches Umweltmonitoring die kontinuierliche Datenerhebung sicherstellen, heißt es in der Begründung.

Laufend aktualisierte Informationen über die Vitalität der Wälder und zu Wirkungszusammenhängen in Waldökosystemen seien eine wichtige Grundlage für forstund umweltpolitische Entscheidungen. Sie dienten als Frühwarnsystem zum Erkennen von Risiken für die Wälder und als Basis für eine nachhaltige Forstwirtschaft.

Die neue Verordnung soll eine Rechtslücke schließen, die in Deutschland 2007 durch das Auslaufen der sogenannten „Forest Focus“-Verordnung der EU entstanden ist. Diese hatte seit 1986 das forstliche Umweltmonitoring geregelt. Seit dem Wegfall der EU-Verordnung wurde das Monitoring von den Ländern freiwillig durchgeführt.

Die Koordinierung und bundesweite Datenauswertung übernahm der Bund. DieseAufgabenverteilung wird der Verordnung zufolge auch künftig fortgeführt, wobei die Datenaufbereitung und -auswertung durch den Bund intensiviert werden soll. So könne man den Aufgaben der Politikberatung, der Information der Öffentlichkeit inklusive der Datenbereitstellung nach dem Geodatenzugangsgesetz sowie den internationalen Berichtspflichten angemessen nachkommen.

Die Länder sollen vorgegebene Grunddaten wie zum Beispiel den Kronenzustand, das Baumwachstum und den Streufall einmal im Jahr stichprobenartig in einzelnen Waldrastern sowie kontinuierlich auf ausgewählten Waldflächen erheben.

In einer Entschließung riefen die Ländervertreter die Bundesregierung dazu auf, die zu erhebenden Grunddaten zum Beispiel zu atmosphärischen Stoffeinträgen in den Wald im Hinblick auf die relevanten Stoffe zu konkretisieren. Dabei sollten hinsichtlich des Schutzerfordernisses des Waldes die Stickstoffdeposition und die Ammoniakkonzentration sowie mit Blick auf den Klimaschutz die Speicherkapazität für Kohlendioxyd erfasst werden. (AgE)
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