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04.02.2015 | 06:00 | Bundeswaldgesetz 

Forstwirtschaft nicht nur Wettbewerb unterordnen

Mainz - „Das Kartellrecht ist ein hohes Gut der Marktwirtschaft, das wir nicht in Frage stellen. In der Forstwirtschaft muss der Wettbewerb jedoch dort seine Grenzen finden, wo forstliche Leistungen für das Gemeinwohl erbracht werden“, sagte die rheinland-pfälzische Forstministerin Ulrike Höfken gestern Abend in Berlin.

Forstwirtschaft
Im waldreichen Rheinland-Pfalz seien rund die Hälfte des Waldes in kommunaler Hand. (c) proplanta
Die Entwicklung des gesamtgesellschaftlich wichtigen Lebensraums Wald dürfe nicht allein unter Markt- und Wettbewerbsgesichtspunkten betrachtet werde. Höfken hatte anlässlich der aktuellen Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Änderung des Bundeswaldgesetzes zum Parlamentarischen Abend in die Landesvertretung Rheinland-Pfalz geladen.

„Im Bundeswaldgesetz muss klargestellt werden, dass die Holzvermarktung erst nach  der Bereitstellung des Holzes an der Waldstraße beginnt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die staatliche Forstverwaltung die nachhaltige Forstwirtschaft im Privat- und Kommunalwald auch weiterhin flächendeckend unterstützen kann“, forderte Höfken. Die vorgelagerten forstlichen Maßnahmen wie zum Beispiel die Holzauszeichnung oder die Holzernte dienten hingegen ebenso wie die Forstplanung vorrangig dem Waldbau und damit auch dem Interesse der Allgemeinheit.

Rheinland-Pfalz habe diese Änderung des Bundeswaldgesetzes auf der Agrarministerkonferenz angestoßen, um die  gewachsenen länderspezifischen Strukturen der Waldbewirtschaftung im Sinne aller Waldbesitzenden für die Zukunft zu sichern. Hintergrund der Initiative sei das aktuelle Vorgehen des Bundeskartellamts gegen die gemeinschaftliche Vermarktung von Nadelstammholz aus Staats-, Kommunal- und Privatwald in Baden-Württemberg.

Kartellverfahren gegen weitere Bundesländer seien angekündigt. „Da die Pläne des Bundeskartellamts neben der reinen Holzvermarktung auch auf weit vorgelagerte Tätigkeiten im Wald abzielen, ist davon auch unser bewährtes Gemeinschaftsforstamt in Rheinland-Pfalz bedroht“, erklärte Höfken. In Rheinland-Pfalz organisiere Landesforsten mit den Gemeinschaftsforstämtern eine umfassende Betreuung für alle Waldbesitzarten, die sowohl die Arbeit der Försterinnen und Förster in den Forstrevieren als auch Leistungen der Forstämter in Planung, fachlicher Steuerung und im gemeinschaftlichen Holzverkauf umfasse. „Diese Form der Zusammenarbeit hat sich in jeder Hinsicht bewährt.

Die Gemeinschaftsforstämter arbeiten effizient und genießen eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, bei den Waldbesitzern und in der Holzindustrie“, erklärte die Ministerin. Sie wies darauf hin, dass im waldreichen Rheinland-Pfalz rund die Hälfte des Waldes in kommunaler Hand sei, jeweils ein Viertel befinde sich in privatem und staatlichem Besitz. (MULEWF)
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