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15.03.2016 | 07:04 | Fahrlässige Tötung 

Geldstrafe nach tödlichem Jagdausflug verhängt

Ingolstadt - Im Prozess um einen tödlichen Jagdausflug ist der Angeklagte zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden.

Geldstrafe
Es sollte eine gemütliche Entenjagd werden, doch sie endete für zwei Männer tödlich. Die Jagdgäste ertranken, als ihr Boot auf einem Weiher kenterte. Seit Januar stand ein 70-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Er muss nun eine hohe Geldstrafe zahlen. (c) proplanta
Das Landgericht Ingolstadt sprach den Besitzer eines Weihers am Montag der fahrlässigen Tötung schuldig. Der 70-Jährige muss 120 Tagessätze zahlen, zusammen 16.800 Euro. Er ist damit vorbestraft.

Bei dem Unfall waren an Silvester 2013 im oberbayerischen Geisenfeld zwei Männer im Alter von 33 und 70 Jahren ums Leben gekommen, als ihr Boot kenterte. Drei Insassen konnten sich ans Ufer retten. Der Angeklagte hätte seinen Jagdgästen Schwimmwesten mitgeben müssen, sagte der Vorsitzende Richter. Außerdem sei das Boot völlig überladen gewesen und von einem unerfahrenen Mann gesteuert worden.

Der Angeklagte war bereits Ende 2014 vom Amtsgericht Pfaffenhofen zu einer Geldstrafe von 19.600 Euro verurteilt worden. Er akzeptierte das Strafmaß aber nicht und ging in Berufung. Die neue Strafe liegt nicht wesentlich unter der ersten.

Der 70-Jährige hatte auch im neuen Prozess jegliche Verantwortung von sich gewiesen: Nicht er, sondern eines der Opfer sei für die Organisation des Jagausflugs zuständig gewesen. Der Tierarzt mit langjähriger Jagderfahrung habe angeboten, sich um alles zu kümmern.

Der Landwirt wies auch den Vorwurf zurück, seinen Jagdgästen keine Sicherheitseinweisung in das Boot gegeben zu haben. Dies sei kurz vor Aufbruch zu der Entenjagd sehr wohl geschehen. Zudem hätten die Teilnehmer gewusst, wo sich die Schwimmwesten befinden. Doch beim Hinweis darauf hätten ihn die Jäger ausgelacht. «Ich kann doch niemanden zwingen», verteidigte sich der Angeklagte vor Gericht.
dpa/lby
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