(c) proplanta Ein Richter dürfe einem Journalisten nicht vorschreiben, was er beruflich zu äußern habe, erklärte Corinna Pfaff als DJV-Landesgeschäftsführerin Mecklenburg-Vorpommern am Dienstag in Schwerin. «Das Urteil erinnert an Zensur.»
Der Reporter der Neubrandenburger Tageszeitung «Nordkurier» hatte einen Waidmann aus Vorpommern Mitte 2014 als «Rabauken-Jäger» bezeichnet, weil dieser ein totes Reh an einem Strick hinter dem Auto hergeschleift hatte. Dies wurde fotografiert. Der Jäger erstattete Anzeige. Der Journalist wurde am 21. Mai wegen Beleidigung zu rund 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Der Verlag kündigte bereits Rechtsmittel dagegen an. «Das Urteil scheint mir ein unzulässiger Eingriff in die Pressefreiheit zu sein, für so etwas ist der Presserat zuständig», sagte Pfaff. Den Vorfall, das tote Reh bei Rathebur über die Bundesstraße 109 zu schleifen, hatte auch der Landesjagdverband kritisiert. Dies widerspreche allen Normen jagdlicher Ethik, erklärte ein Verbandssprecher.
Rechtsexperten erwarten eine Revision, da die Tatsachen klar seien. Dann müsste das Rostocker Oberlandesgericht klären, ob der Begriff «Rabauke» eine Beleidigung sei oder nicht. (dpa)
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