Die Opposition votierte geschlossen dagegen. Nach ihrer Ansicht berücksichtigt das Gesetz nicht hinreichend die Belange des Tier- und Naturschutzes. Es diene vielmehr einer ewig gestrigen Jagdlobby, meinte Marlies Fritzen von den Grünen.
Der CDU-Abgeordnete Hartmut Hamerich wies die Vorwürfe zurück. Das Gesetz enthalte viele faire Kompromisse zwischen den Interessen von Jagd und Tierschutz, meinte Landwirtschaftsministerin Juliane Rumpf (CDU).
Das Gesetz enthalte beispielsweise eine flexible Dreijahresregelung für die Abschusspläne des Schalenwildes und die Möglichkeit, das von der Jagdbehörde festgesetzte Abschuss-Soll um 30 Prozent zu überschreiten, hob Rumpf hervor. Jagdzeiten können gegenüber der vom Bund festgesetzten Dauer verlängert werden.
Die Jagdbehörde kann künftig für das Ausnehmen der Gelege von Gänsen Genehmigungen erteilen, wenn erhebliche
Wildschäden drohen.
Umstritten war erneut das Schießen mit Bleimunition: Es bleibt erlaubt, allerdings nicht auf Wasservögel. Ein Verbot von Bleimunition, wie von der Opposition gefordert, lehnt Schwarz-Gelb zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Aus Sicht der Koalition gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse, ob alternative Munition nicht auch Gifte im Fleisch der Tiere hinterlasse. Hier laufen derzeit Tests auf Bundesebene. Die toxische Wirkung von Blei sei hinlänglich bekannt, betonte Flemming Meyer vom SSW. (dpa/lno)