Sie sehen insbesondere das Jagdrecht beziehungsweise das Jagdausübungsrecht als grundrechtlich geschütztes Eigentumsrecht durch die Verordnung verletzt, teilte der Landesjagdverband heute in Flintbek mit. Juristisch überprüft werden sollen unter anderem die aufgehobenen oder verkürzten Jagdzeiten bei Rot- und Rehwild, Feldhase, Kaninchen, Ringeltaube und Rebhuhn.
Nach Ansicht der Kläger verstoßen diese Teile der Verordnung gegen höherrangiges Recht. Der Landesjagdverband unterstützt die Kläger ebenso wie eine Reihe weiterer Organisationen wie der
Bauernverband, der Waldbesitzerverband und die Arbeitsgemeinschaft des Grundbesitzes. Die Jagd- und Schonzeitenverordnung in Schleswig-Holstein gilt seit vergangenem Jahr. (dpa/lno)