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23.02.2016 | 18:41 | Fahrlässige Tötung 

Staatsanwaltschaft fordert 33.300 Euro Strafe im Entenjagdprozess

Ingolstadt - Im Berufungsprozess um eine Entenjagd mit zwei Toten hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 33.300 Euro für den Angeklagten gefordert - und geht damit weit über die Strafe der Vorinstanz hinaus.

Entenjagd endet tödlich
(c) Ennira - fotolia.com
Der Tod der beiden Männer sei vermeidbar gewesen, sagte Staatsanwalt Nicolas Kaczynski am Dienstag vor dem Landgericht Ingolstadt. Die Verteidigung plädierte für einen Freispruch. Es sei ein Unglück gewesen, bei dem es im Sinne des Strafrechts keinen Schuldigen gegeben habe, sagte Verteidiger Walter Gräf. Bei dem Unfall im oberbayerischen Geisenfeld waren Silvester 2013 zwei Jagdgäste im Alter von 33 und 70 Jahren ums Leben gekommen, als das Boot kenterte.

Der heute 70-jährige Teich-und Bootsbesitzer war bereits Ende 2014 wegen Fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr vom Amtsgericht Pfaffenhofen zu knapp 20.000 Euro Strafe verurteilt worden. Dieses Urteil akzeptierte er nicht.

Sein Anwalt sprach am Dienstag stattdessen von einer Tragödie. Allen müsse klar sein, wie viel Leid der Vorfall über die Angehörigen der Opfer, aber auch über den Angeklagten selbst gebracht habe. Dieser habe zwei gute Freunde verloren. Obwohl ihm der Teich gehört, sei der Angeklagte nicht als Veranstalter der Jagd verantwortlich. Vielmehr habe es gar keinen eindeutigen Veranstalter gegeben; man traf sich als Gesellschaft und brach zur Jagd auf.

Staatsanwalt Kaczynski hingegen betonte, dass der Angeklagte dafür hätte sorgen müssen, dass sich Rettungswesten auf dem Boot befinden und diese von den Teilnehmern der Jagd getragen werden. Somit habe er seine Sorgfaltspflicht verletzt. Der Angeklagte hätte das Risiko, im eiskalten Wasser zu ertrinken, erkennen müssen.
dpa/lby
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