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17.12.2015 | 09:00 | Forstgesetz 

Waldbesitzer haften nicht für waldtypische Gefahren

Erfurt - Besonders in den Wintermonaten nimmt durch Sturmereignisse und Nassschneeanhang die Gefahrensituation speziell im Wald deutlich zu.

Forstgesetz
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Besonders nach Winterstürmen ist erhöhte Vorsicht beim Betreten des Waldes geboten – Waldbesitzer haften nicht. (c) ThüringenForst
Abgerissene Äste hängen möglicherweise noch lose in den Kronen, manch entwurzelter und angekippter Baum wird nur noch von den Zweigen seines Nachbarn gehalten, gebündelte Schneemassen rutschen ohne Vorwarnung von Nadelbaumkronen. Und wann diese Gefahren akut werden, weiß niemand.

Und trotzdem finden sich nach Stürmen allzu schnell wieder Waldwanderer, Schlittenfahrer und Langläufer in den Wäldern ein, die die Gefahr von oben unterschätzen. Leider immer wieder mit tragischem Ausgang.

Gefahr droht im Wald während und nach einem Sturm

„Stürme und Orkane sind in milden Wintern besonders gefährlich. Der  nicht gefrorene, oft sogar weich-durchnässte Waldboden bietet den Baumwurzeln bei Sturm keine feste Verankerung, Bäume stürzen samt Wurzelteller um“, so ThüringenForst-Vorstand Volker Gebhardt. Nicht nur den Forstleuten und Waldbesitzern im Freistaat allgegenwärtig ist die Nacht vom 18. auf den 19. Januar 2007, in der Orkan Kyrill rund 3,5 Millionen Festmeter Wurf- und Bruchholz verursachte.

Nachfolgend sorgten Emma (2008), Xynthia (2010), Xaver (2013) und Niklas (2015) für weitere erhebliche Schäden in den heimischen Wäldern. „Während und nach derartigen Naturkatastrophen sollte der Wald auf keinen Fall betreten werden, die Gefahr ist extrem hoch“, so Gebhardt weiter.  Sollte man im Wald in ein Unwetter geraten, gilt es schnellstens den Wald zu verlassen. Hilfreich sind Routen entlang jüngerer Bäume und Kulturen, die weniger windbruchgefährdet sind.

Der Waldbesucher haftet, nicht der Waldbesitzer

Ein verbreiteter Irrtum ist es zu glauben, der Waldbesitzer müsse dafür sorgen, dass Erholungssuchende beim Waldspaziergang geschützt sind – etwa vor herabfallenden Ästen. Da jeder Waldbesitzer das Betreten seines Waldes durch Dritte zum Zwecke der Erholung oder des Freizeitsports forstgesetzlich dulden muss, haftet er üblicherweise nicht für waldtypische Gefahren, die auf die Natur des Waldes oder auf seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung zurückzuführen sind.

„Der Waldweg zählt nach Forstgesetz zum Wald. Auch dort ist mit waldtypischen Gefahren zu rechnen, erst recht bei Sturm“, so Gebhardt abschließend. Sinnvoll ist es nach Expertenmeinung, beim längeren Betreten des Waldes etwa bei ausgedehnten Waldwanderungen grundsätzlich ein Mobiltelefon mitzuführen. Für den Fall der Fälle.

Tiefdruckgebiete lassen Stürme und Orkane über Thüringen entstehen

Ursächlich ist häufig die sog. Polarfront, die durch den sinkenden Sonnenstand von Nord- nach Mitteleuropa wandern kann. Beim Zusammentreffen von Kalt- und Warmluftmassen bilden sich starke Windgebiete aus.  Sind diese am Boden mindestens 75 km/h schnell, spricht man von Stürmen, ab etwa 120 km/h von Orkanen.

Während für Sommerstürme aufgrund sich verändernder Temperatur- und Niederschlagsverhältnisse anzunehmen ist, dass sie im Zuge des Klimawandels häufiger auftreten werden, sind sich die Experten laut Umweltbundesamt in Deutschland bei Winterstürmen nicht einig über mögliche Trends. Aber selbst bei gleichbleibenden Sturmgefährdungen sind die Schäden im Wald speziell in milden Wintern besorgniserregend hoch und häufig.
ThüringenForst
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