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25.06.2008 | 22:40 | EU-Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung 

Pflanzenschutzmittel sind so notwendig wie Arzneimittel

Berlin - Agrarrohstoffen sind Pflanzenschutzmittel für einen leistungsfähigen und nachhaltigen Ackerbau notwendig. Nur so können ertragreiche Ernten mit qualitativ hochwertigen und gesunden Produkten sowie der weltweite Bedarf an Nahrungsmitteln gesichert werden“, kommentierte der Deutsche Bauernverband (DBV) die Novelle der europäischen Pflanzenschutz-Zulassung, auf die sich die EU-Agrarminister verständigt haben.

Europäische Pflanzenschutz-Zulassung
(c) proplanta
Hierfür ist eine breite Palette von amtlich zuge­lassenen Wirkstoffen erforderlich, beispielsweise um Resistenzen zu verhindern. Mit der neuen Zulassungsverordnung werde aber die notwendige Breite verfügbarer Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe erheblich eingeschränkt, kritisierte der DBV. Nach der neuen Verordnung sollen Pflanzenschutzmittel nicht mehr danach beurteilt werden, ob sie bei der eigentlichen Anwendung ein Risiko für Umwelt und Verbraucher darstellen, sondern nur nach den stofflichen Eigenschaften des reinen Wirkstoffs.

Damit Pflanzenschutzmittel bei Pilzerkrankungen oder Schädlingsbefall wirken - wie Arzneimittel beim Menschen - kommt es auf die Dosis und die Einhaltung der bei der Zulassung festgelegten Auflagen an. Bereits heute werden im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln Anwendungsbestim­mungen festgelegt, so dass kein Risiko für Umwelt, Verbraucher oder Anwender besteht. In der Vergangenheit zeigten die staatlichen Kontrolluntersuchun­gen zudem, dass die im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln ermittelten Rückstands­höchstmengen für Lebensmittel von den deutschen Landwirten im Sinne des Verbraucherschutzes eingehalten werden.
 
Positiv beurteilt der DBV, dass mit den neuen Regeln für die Pflanzenschutzzulassung eine Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in drei europäischen Klimazonen erreicht werden soll. Damit sei endlich ein wichtiger Schritt zu einem europäischen Binnenmarkt auch bei Pflanzenschutzmitteln getan worden, betonte der DBV. Wettbewerbs­nachteile für deutsche Landwirte, die unter schärferen Auflagen beim Pflanzenschutz wirtschaften müssen als einige ihrer europäischen Nachbarn, würden hiermit abgebaut. Für die Verbraucher sei dies ein Gewinn an Lebensmittelsicherheit. Die bisherige Situation, dass importierte Lebensmittel in Deutschland verkauft werden, die im Ausland mit in Deutschland nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln produziert wurden, stellte für die Verbraucher eine Mogelpackung dar, erklärte der DBV.
 
Die neue EU-Pflanzenschutz-Verordnung muss jetzt vom EU-Parlament in zweiter Lesung verabschiedet werden. Der DBV appellierte an die EU-Parlamentarier, das neue EU-Pflanzenschutzrecht so zu gestalten, dass der Pflanzenschutzmitteleinsatz in der Landwirtschaft nicht gefährdet werde. Die hohen Qualitätsanforderungen an europäische Lebensmittel und die Produktion einer ausreichenden Menge an Nahrungsmitteln für die wachsende Weltbevölkerung könnten nur mit Pflanzenschutzmitteln erzielt werden. Hierfür seien wissenschaftlich fundierte und praxistaugliche Regelungen im Pflanzenschutz erforderlich, betonte der DBV. (PD)
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