(c) proplanta Diese soll zwar laut Angaben auf der Packung nicht geraucht werden, sie wird jedoch entgegen der Zweckbestimmung als „legale Alternative zu Canabis“ verwendet.
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG)/AGES PharmMed teilen mit, dass das als Kräutermischung bekannte Produkt namens „Spice“ durch den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend als Arzneimittel eingestuft wurde und jegliche weitere Inverkehrbringung, Weitergabe, Verwendung bzw. der Verkauf dieses nicht zugelassenen Arzneimittels verboten/untersagt ist. Diesbezüglich werden geeignete Maßnahmen durch das BASG durchgeführt.
Es wurde nachgewiesen, dass das Produkt „Spice“ neben unterschiedlichen Kräutern auch eine cannabinoid wirkende synthetische Substanz enthält, die eine rauschartige Wirkung bei deren Konsum entfaltet. Bei den Kräutern zeigten Analysenresultate von gezogenen Proben keine Übereinstimmung mit der in der Kennzeichnung angegebenen Zusammensetzung an Kräutern (enthalten war vor allem „Eibisch“). Bei der synthetischen Substanz handelt es sich um die Substanz JWH-018 (Analysenergebnisse des Arzneimittelkontrolllabors der AGES PharmMed, siehe auch Spiegel-online in seiner Ausgabe vom 15. Dezember 2008). Diese Substanz ist vier Mal so wirksam wie der natürliche Cannabis-Wirkstoff THC und findet vor allem in der Arzneimittelforschung Verwendung.
In diesem Zusammenhang warnen das BASG/AGES PharmMed auch alle Käufer und Konsumenten eindringlich davor, diese Kräutermischung zu konsumieren, da unabsehbare gesundheitliche Risiken/Schäden damit verbunden sein könnten. (AGES)
|
|