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20.02.2009 | 05:02 | Bundesverfassungsgericht  

Betreiber von Biogasanlagen unterliegen in Karlsruhe

Karlsruhe - Die Betreiber von Biogasanlagen haben vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten.

Biogasanlage
(c) proplanta
Die Karlsruher Richter lehnten am Donnerstag einen Eilantrag gegen die faktische Kürzung der Einspeisevergütung zum Jahresanfang ab. Wegen einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden nebeneinander errichtete Biogas-Meiler seither als eine einzige Anlage angesehen. Damit kann nicht mehr jeder einzelne Meiler von den erhöhten Vergütungssätzen profitieren. Bis 150 Kilowatt werden deutlich höhere und auf einer zweiten Stufe bis 500 Kilowatt noch leicht erhöhte Sätze gezahlt.

Dagegen hatte ein großer Bioenergiepark aus Penkun an der deutsch- polnischen Grenze geklagt. Dort sind zwischen Ende 2006 und Ende 2007 insgesamt 40 solcher Meiler mit je 500 Kilowatt in Betrieb genommen worden. Vor der Änderung wurde jeder einzelne als Anlage eingestuft, was in der Summe zu einer deutlich höheren Vergütung führte. Mit der Novelle werden alle Penkun-Meiler als eine einzige Großanlage eingestuft. Weil die neuen Vorschriften auch auf bereits bestehende Anlagen angewendet werden, sieht der Betreiber, die Leipziger Nawaro AG, den Bioenergiepark in seiner Existenz bedroht. (Az: 1 BvR 3076/08 - Beschluss vom 18. Februar 2009)

Eine Begründung des vorläufigen Eilbeschlusses steht noch aus, allerdings war die Entscheidung im ersten Senat umstritten: Drei der acht Richter stimmten dagegen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte die Entscheidung. Das Gesetz habe klargestellt, dass das sogenannte Anlagen-Splitting unzulässig sei, teilte er in Berlin mit. Aus Sicht der Regierung sei dies bereits nach der früheren Fassung des EEG nicht erlaubt gewesen. In Penkun wird im industriellen Maßstab Mais, Gülle und Getreide zu Strom verarbeitet. Bundesweit sind nach Angaben des Branchenverbandes Biogas 250 Anlagen von der Gesetzesänderung betroffen. (dpa)
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