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13.06.2009 | 11:40 | Eichenprozessionsspinner 

Haariges Nimmersatt: Eichenprozessionsspinner

Frankfurt/Oder - Der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) informiert über die aktuelle Situation und zum Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner in Brandenburg.

Eichenprozessionsspinner
(c) Stefan Franz - fotolia.com
Der Eichenprozessionsspinner tritt im Land bisher in den Kreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Oberhavel, Potsdam-Mittelmark , Teltow-Fläming, den Städten Potsdam und Brandenburg auf. Mit viel Aufwand haben betroffene Kommunen sowie die Landesbetriebe Straßenwesen und Forst in diesem Jahr gezielte Aktionen zur Bekämpfung der Raupen des Eichenprozessionsspinners durchgeführt. Trotzdem wurden bei Nachkontrollen an manchen Standorten noch größere Populationen festgestellt. Die Bekämpfungsmaßnahmen wirken auch im günstigsten Falle nie hundertprozentig.

Verspätete oder Nachbehandlungen bringen keine Verbesserung des Effekts und erhöhen nur die Gefahr unerwünschter Nebenwirkungen. Hinzu kommt, dass landesweit an Laubbäumen weitere haarige Raupen fressen, die ebenfalls auf Wanderschaft gehen. Goldafter, Schwammspinner, Schlehenspinner, Wollafter tragen wie die Raupen des Eichenprozessionsspinners allergene Haare und können ebenfalls an Eichen vorkommen.

Kahlfraß durch Spinnerraupen schadet Bäumen im Allgemeinen nicht. Laubbäume treiben wieder aus: Sie leiden unter dem Laubverlust nur dann, wenn weitere Stressfaktoren die erneute Ergrünung verhindern: zum Beispiel extreme Trockenheit, anhaltende Vernässung, nochmaliger Blattverlust durch andere Verursacher oder allgemein unzureichende Ernährung. Eine Beeinträchtigung von Menschen in der Nähe betroffener Pflanzen oder von Haustieren durch die Raupenprozessionen beziehungsweise die Raupenhaare ist nur nachweisbar in der Nähe der Brennhaare.

Solange keine auffälligen Raupen- und Puppengespinste an den Bäumen vorhanden sind oder große, mehrreihige Prozessionen von Baum zu Baum gehen, ist die allergene Wirkung gering. Die Anreicherung der Brennhaare in der Landschaft, zum Beispiel in der Laubschicht, im Bodenstreu, im Bodenbewuchs oder an der Rinde, der Bäume ist minimal. Bei starken Prozessionen können ernsthafte Beschwerden eintreten. In diesem Fall ist zu empfehlen, dass die Kronenbereiche der Bäume abgesperrt werden, so dass sich Menschen und Haustieren nicht nähern können. Anwohner sollten auch deutlich auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden.

Von Schädlingsbekämpfungs- oder Bautenschutzfirmen werden dann Industriestaubsauger eingesetzt. Ein Abwarten bis zur Verpuppung bedeutet eine nochmalige Häutung der Raupen und damit die weitere Produktion von Brennhaaren, die auch in den Gespinsten und an den verlassenen Raupenhäuten haften und eine langzeitige und lang anhaltende Aussonderung von Raupenhaaren.  Alternativ kann das Abspülen der Raupen, Raupenhäute, Gespinste und Raupenhaare mit Wasser von den befallenen Flächen mit geringem Druck, um nicht die Allergene in der Landschaft zu verteilen erfolgen Oder die wandernden Raupen werden, wenn nicht die Gefahr der Entzündung trockener Teile oder die Schädigung der Pflanzen besteht, abgebrannt.

Bei Befall von Waldrändern verhindert die rechtzeitige Anlage von Fanggräben mit einer Tiefe von 50 bis 60 Zentimeter, einer Breite von 20 bis 30 Zentimeter und senkrechten Wänden die Abwanderung in Siedlungsbereiche. Alle erwähnten Maßnahmen zielen allein auf die Abschöpfung der Raupen und der allergenen Materialien. Auf das Schaderregerauftreten haben sie keinen nennenswerten Einfluss. Der Eichenprozessionsspinner tritt mit seinen Raupen nur mit einer Generation im Jahr auf. Eine Voraussage der Dauer der Befallsentwicklung am jeweiligen Standort ist nicht möglich. Eine Entscheidung über die Notwendigkeit von Pflanzenschutzmaßnahmen im Folgejahr sollte während der Winterruhe vor der neuen Vegetationsperiode getroffen werden. (dpa)
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