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29.04.2010 | 21:02 | Verbraucherinformation 

Verzehrsempfehlungen für Flussfische in Rheinland-Pfalz aktualisiert: Merkblatt für Anglerinnen und Angler

Mainz - In Rheinland-Pfalz werden Flussfische regelmäßig auf Umweltkontaminanten wie Dioxine, Furane und polychlorierte Biphenyle (PCB) untersucht.

Verzehrsempfehlungen für Flussfische in Rheinland-Pfalz aktualisiert: Merkblatt für Anglerinnen und Angler

Seit über 20 Jahren informiert das „Merkblatt für Angler in Rheinland-Pfalz“ auf wissenschaftlicher Grundlage über Verzehrsempfehlungen, die sich aus diesen Monitoringuntersuchungen ergeben. Diese schwer abbaubaren Stoffe lagern sich im Sediment der Flüsse ab.

Nach Auswertung aktueller Untersuchungsergebnisse liegt jetzt das überarbeitete Merkblatt vor. Dessen Empfehlungen basieren auf neuen Bewertungsgrundlagen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) für den Verzehr von Flussfischen. Diese BfR-Verzehrsempfehlungen berücksichtigen jetzt auch den gleichzeitigen Verzehr von anderen potentiell belasteten Lebensmitteln und kommen damit zu geringeren Flussfisch-Verzehrsmengen als früher. In aller Regel sind ältere (und damit größere) und fettreiche Fische höher belastet.

Den aktualisierten Verzehrsempfehlungen schließt sich das Saarland an; für seinen eigenen Flussabschnitt führt das Saarland Untersuchungen durch. Luxemburg spricht eigene Verzehrsempfehlungen aus.

Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz führt regelmäßig systematische Untersuchungen von Fischen durch. Seit Beginn der 90er Jahre werden Fische aus dem Rhein, der Lahn, Ahr, Nahe, Mosel und Saar auf Dioxine und Furane untersucht. Bereits seit 1984 wird auf nichtdioxinähnliche polychlorierte Biphenyle und seit einigen Jahren auch auf dioxinähnliche PCB untersucht. Berücksichtigt wurden außerdem Untersuchungsergebnisse im Rahmen der Lebensmittelkontrolle.

Für das aktualisierte Merkblatt wurden die Untersuchungsergebnisse von insgesamt 63 Mischproben (mit 480 Einzelfischen) ausgewertet. Die dabei festgestellten Gehalte an Dioxinen und PCB (Summe) lagen bei 23 Mischproben über der EU-weit festgesetzten Höchstmenge.

Der Mensch nimmt Dioxine fast ausschließlich über die Nahrung auf. Diese Stoffe reichern sich wegen ihrer guten Fettlöslichkeit im Fett von Tieren, die am Ende der Nahrungskette stehen, an. Sowohl Dioxine als auch PCB (als industrielle Altlasten) werden in der Umwelt nur langsam abgebaut. Lebensmittel tierischer Herkunft wie beispielsweise Fleisch, Eier, Fisch, Milch und Milchprodukte etc., weisen in der Regel eine wesentlich höhere Belastung auf als pflanzliche Lebensmittel. Insbesondere Flussfische können sehr unterschiedlich belastet sein und teilweise auch hohe Gehalte an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB aufweisen. Aus diesem Grund ist es wichtig, Vielverzehrern von Flussfischen - d.h. insbesondere den Anglern - gezielte Verzehrsempfehlungen zu geben.

Informationen:

Das aktualisierte Merkblatt wird für alle Anglerinnen und Angler an den Ausgabestellen für die Fischereierlaubnisscheine ausgelegt und ist auf den Internetseiten www.mufv.rlp.de bzw. www.wasser.rlp.de nachzulesen.

Auskunft erteilen die Landesfischereiverbände: Heinz Günster vom Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz (Mail: h.guenster@lfvrlp.de) und Georg Ohs vom Deutschen Anglerverband, Landesverband Rheinland-Pfalz (Mail: georg.ohs@myquix.de)

Die Anglerverbände informieren ihre Mitglieder über die neuen Verzehrsempfehlungen u.a. über ihre Verbandsmitteilungen.

Auch die Verbände der Lebensmittelwirtschaft werden auf die aktualisierten Verzehrsempfehlungen hingewiesen, um ihre Mitglieder zu informieren.


Verzehrsempfehlungen aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes:

Vom Aal-Verzehr wird bereits seit 2006 abgeraten, da bei Aalen grundsätzlich mit einer zu hohen Dioxin- bzw. PCB-Belastung zu rechnen ist.

Ahr, Lahn:

  • maximal 2 Portionen Weißfische à 200 g pro Monat


Rhein:

  • maximal 1 Portion Weißfische à 200 g pro Monat


Nahe:

  • maximal 2 Portionen Weißfische à 200 g pro Monat


Mosel:

  • maximal 4 Portionen Rotaugen (Größe < 20 cm) à 200 g pro Monat,
  • andere Weißfische (Barben, Brachsen, Döbel; Größen über 40 cm) maximal 1 Portion à 200 g in 2 Monaten
  • maximal 2 Portionen Wels (Größe über 40 cm) à 200 g pro Monat
  • maximal 8 Portionen Barsch (Größe ø 20 cm) à 200 g pro Monat


Saar:

  • maximal 6 Portionen Rotaugen (Größe ø 20 cm) à 200 g pro Monat
  • maximal 1 Portion Wels (bei Größe 50 – 60 cm) à 200 g pro Monat
  • maximal 8 Portionen Barsch (Größe < 20 cm) à 200 g pro Monat (PD)
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