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29.10.2009 | 07:02 | Milchmarktpolitik  

Milch: Kommission gestattet Mitgliedstaaten, Landwirten befristet staatliche Beihilfen von bis zu 15.000 EUR je Betrieb zu zahlen

Brüssel - Die Europäische Kommission hat gestern (28.10.) entschieden, dass die Mitgliedstaaten den Landwirten einzelstaatliche Beihilfen in Höhe von bis zu 15.000 EUR je Betrieb zahlen können.

Milch: Kommission gestattet Mitgliedstaaten, Landwirten befristet staatliche Beihilfen von bis zu 15.000 EUR je Betrieb zu zahlen
Diese Entscheidung ist Teil ihrer Bemühungen um Stabilisierung der Einkommen der Milchbauern, sie gilt aber natürlich für alle Betriebsinhaber in allen Agrarsektoren. Durch die Entscheidung wird der befristete Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Überwindung der Kreditklemme geändert, den die Kommission im Januar 2009 genehmigt hat und der verschiedene Beihilfen vorsieht, mit denen den europäischen Unternehmen der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert werden soll.

Mit der heutigen Entscheidung der Kommission wurde eine weitere mit dem Gemeinsamen Markt vereinbare Beihilfe von bis zu 15.000 EUR je Betriebsinhaber in den Gemeinschaftsrahmen integriert. Jeder Betrieb kann damit bis Ende 2010 einmalig einen Betrag in Höhe von 15.000 EUR erhalten. De-Minimis-Beihilfen, die der Betrieb seit Anfang 2008 erhalten hat, sind von diesem Betrag abzuziehen. Beihilferegelungen, die dieses neue Instrument nutzen, müssen allen in der Primärerzeugung tätigen Landwirten offen stehen und andere bereits bestehende Krisenmaßnahmen des betreffenden Mitgliedstaats ergänzen. Der Vorschlag, den Landwirten eine staatliche Beihilfe in Höhe von bis zu 15.000 EUR je Betrieb zu gewähren, findet sich bereits in der Mitteilung der Kommission über den Milchsektor vom 22. Juli 2009.

„Wir gestatten den Mitgliedstaaten, den Landwirten bis zu 15.000 EUR je Betrieb zu zahlen, weil wir hoffen, dass damit die gravierenden Liquiditätsengpässe überwunden werden können, mit denen einige Betriebsinhaber derzeit konfrontiert sind," sagte die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Marian Fischer Boel. „Ich bin überzeugt, dass diese Zahlungen, die zu den auf europäischer Ebene angebotenen Maßnahmen hinzukommen, den Milchbauern helfen werden, aus ihrer derzeit schwierigen Lage herauszukommen.“


Bisherige Maßnahmen für den Milchsektor

Die Kommission wird in diesem Jahr voraussichtlich 600 Mio. EUR für Marktmaßnahmen im Milchsektor bereitstellen.

Der Interventionszeitraum wird bis Ende August August 2010 verlängert.

70 % der Direktzahlungen können in diesem Jahr sechs Wochen früher als üblich ausgezahlt werden (ab 16. Oktober).

Im Rahmen der GAP-Reform von 2003 wurden die Direktzahlungen für die Milcherzeuger um 5 Mrd. EUR jährlich aufgestockt, um die Kürzungen der Interventionspreise auszugleichen.

Am 19. Oktober hat die Kommission ein zusätzliches Beihilfepaket mit einem Volumen von 280 Mio. EUR für die Milchbauern angekündigt.

Im Rahmen des Gesundheitschecks und aus dem Konjunkturprogramm stehen weitere 4,2 Mrd. EUR zur Verfügung, um auf „neue Herausforderungen“ reagieren zu können, zu denen auch die Umstrukturierung des Milchsektors gehört. Diese Mittel kommen noch zu den Mitteln hinzu, die im Rahmen der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellt werden.

Die Kommission hat außerdem das Schulmilchprogramm ausgeweitet und mehr Produkte sowie neue Altersklassen einbezogen. Daneben unterstützt sie eine neue Serie von Absatzförderungsmaßnahmen für Milcherzeugnisse.

Die hochrangige Expertengruppe „Milch” wird sich mit den mittel- und langfristigen Perspektiven des Milchsektors befassen und bis Ende Juni 2010 ihren Abschlussbericht vorlegen. (PD)
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