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Dienstag, 16.04.2024
Studi-Jobs (Foto: Aamon - fotolia.com) Studi-Jobs - Was ich wissen muss

Die meisten Studenten erhalten für ihr Studium Geld von ihren Eltern. Lediglich jeder vierte Student bekommt BAföG. Zwei Drittel aller Studierenden müssen jedoch zur Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes jobben. Da ist es gut, wenn man weiß, was bei Krankenversicherung, Steuern oder Urlaub zulässig ist. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:


Wann und wie bekommt man BAföG?

BAföG wird gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern nicht ausreicht, um sich im Studium zu finanzieren. Es sollte gleich zu Studienbeginn beantragt werden, denn gezahlt wird erst ab dem Antragsmonat. Auch wer meint, seine Eltern verdienten zu viel, sollte den Antrag stellen – manch einer wurde schon positiv überrascht. Und ein Negativbescheid hilft auch, zum Beispiel später beim Wohngeldantrag. Ganz wichtig: informieren und unabhängig beraten lassen.


BAföG und jobben – geht das zusammen?

Wer BAföG bekommt, kann selbst noch Geld dazuverdienen, ohne dass die Förderung gekürzt wird – im Durchschnitt 400 Euro im Monat. Wichtig: Die Einkommensgrenze von 4.800 Euro gilt für den Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten. Wer nur in den Semesterferien arbeitet, kann die Summe auch auf einen Schlag verdienen.


Wie lange darf ich arbeiten?

Studentinnen und Studenten dürfen arbeiten, so viel sie wollen. Es sollte aber auch Zeit zum Studieren bleiben. Und: Studierende erhalten Sonderkonditionen in der Sozialversicherung, wenn sie in der Regel höchstens zwanzig Stunden in der Woche arbeiten. Mit diesem Studentenstatus fallen keine einkommensabhängigen Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an.


Muss ich mich trotzdem krankenversichern?

Jeder Student muss krankenversichert sein. Wer kaum oder gar nicht arbeitet, kann bis zum 25. Geburtstag bei einem gesetzlich krankenversicherten Elternteil kostenlos familienversichert bleiben. Für alle anderen gibt es die Krankenversicherung der Studenten – die kostet bei allen Krankenkassen das Gleiche, nämlich derzeit 67,77 Euro im Monat. Dazu kommt noch der Beitrag zur Pflegeversicherung von maximal 13,13 Euro. Teurer wird es erst ab dem 14. Fachsemester oder dem 30. Lebensjahr.

Achtung: Wer sich zu Beginn des Studiums für das System der privaten Krankenversicherung entscheidet, muss unabhängig von der persönlichen Einkommenssituation bis zur Exmatrikulation darin bleiben.


Kann ein Student auch einen Minijob ausüben?

Jeder Student darf einen Minijob, eine kurzfristige Beschäftigung oder einen so genannten Midijob ausüben. Zulässig wären sogar alle drei gleichzeitig, aber bei verschiedenen Arbeitgebern. Diese Jobs werden unterschiedlich bei der Sozialversicherung abgerechnet. Ganz wichtig: Immer die 20-Stunden-Grenze beachten.


Gibt es beim Studentenjob Anspruch auf Urlaub?

Wer als Student arbeiten geht, hat die gleichen Rechte wie jeder normale Arbeitnehmer, ganz gleich, ob der Job nur für ein paar Tage ausgeübt wird oder auf Dauer angelegt ist. Auch die Bezahlung und die Arbeitszeit spielen keine Rolle. Man kann einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen und darf nicht einfach von einem Tag auf den anderen entlassen werden. Wer krank ist, bekommt bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, mindestens vier Wochen im Jahr kann man bezahlten Urlaub machen.


Gelten für Studierende Tarifverträge?

Wenn ein Student in einem Betrieb mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung arbeitet, gilt beides auch für Studierende. Voraussetzung: Die von dem Studierenden ausgeübte Tätigkeit wird von dem Tarifvertrag erfasst. Im Zweifel sollte man beim Betriebsrat nachfragen.


Darf ein Student auch gegen Honorar arbeiten?

Auch das ist kein Problem. Allerdings ist es ratsam, sich vorher über die Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit zu erkundigen – denn wer gegen Honorar oder auf Rechnung arbeitet, ist selbstständig und muss mehr beachten als ein normaler Angestellter. Ganz wichtig: Jede Rechnung muss eine eigene Nummer haben. Und die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss dem Finanzamt angezeigt werden. (dgb)

Weitere Informationen finden Sie unter www.dgb-jugend.de/studium.

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Auslandsstudium (Foto: Gina Sanders - fotolia.com) Warum in Deutschland studieren?

Das Bildungssystem ist hervorragend, die persönliche Sicherheit groß und die Studienkosten sind erträglich. Das sind laut Umfragen des Hochschulkonsortiums GATE-Germany, einer Initiative des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und der Hochschulrektorenkonferenz, die wichtigsten Gründe, warum sich ausländische Studierende und Graduierte für eine deutsche Hochschule entscheiden. Immerhin 94 Prozent bewerteten den Ruf der deutschen akademischen Abschlüsse als gut bis sehr gut. Als möglicher Studienort hält Deutschland damit den fünften Platz nach Großbritannien, USA, Australien und Kanada.

In der Betreuung könnten deutsche Hochschulen jedoch mehr bieten. Ausländische Studierende wünschen sich bei der Ankunft serviceorientierte Begleitung. Im Kontakt mit den Professoren erwarten die leistungsstarken, am globalen Wettbewerb orientierten Studierenden und Nachwuchsforscher transparente Anforderungsprofile, regelmäßige Rückmeldung über ihre Leistungen und kontinuierliche Unterstützung, um ein optimales Studienziel zu erreichen. Darüber hinaus gehört nicht allein das Aufzeigen von Arbeits- und Karriereperspektiven dazu, sondern, wo immer möglich, auch Hilfe beim Einstieg in das Berufsleben.

Die Studie macht ferner deutlich, wie wichtig die Website einer Hochschule ist. Denn jeder Befragte informierte sich dort. Wer auf der Website nicht schnell auf klare Informationen und persönliche Ansprache trifft, geht oft als Bewerber verloren. Dass die Sicherheit für viele mobile Studierende ein entscheidender Faktor bei der Ortswahl geworden ist, müssten deutsche Hochschulen noch stärker als Standort-Vorteil erkennen und in ihr Marketing einbinden. (daad)
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