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Donnerstag, 25.04.2024
Studienkredite (c) SG-design - fotolia.com Augen auf bei Studienkrediten

Rund 850 Millionen Euro stehen in Deutschland für Studienkredite bereit. 50.000 Studierende schließen jährlich einen Studienkredit-Vertrag neu ab, um trotz finanzieller Engpässe den Studienabschluss sicherzustellen. Dies ist das Ergebnis des Studienkredit-Tests 2013 des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Der Test zeigt auf, worauf Studierende bei einem Studienkredit-Vertrag achten sollten.

Die Studienkredite werden von staatlichen Anbietern, Studentenwerken, bundesweit tätigen Banken, regional verankerten Sparkassen und Volks-/Raiffeisenbanken sowie Bildungsfonds bereitgehalten.

Mit Abstand am beliebtesten sind zwei staatliche Angebote: Die Hälfte aller Vertragsabschlüsse entfiel 2012 auf den KfW-Studienkredit, der mit maximal 650 Euro pro Monat auch Zweitstudiengänge, Weiterbildung und Promotionsvorhaben finanziert. Und immerhin 19.000 Studierende nahmen den Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes in Anspruch, der in fortgeschrittenen Studienphasen einen Abschluss ermöglichen soll.

Die verschiedenen Studienkredit-Angebote sprechen nicht nur unterschiedliche Zielgruppen an, sondern unterscheiden sich bei Zinssätzen zwischen 1,33 % und 8,90 % (effektiv) auch auf der Kostenseite deutlich. Studierende sollten die Optionen also genau prüfen.

Bei manchen Anbietern etwa wird der Zinssatz der Rückzahlungsphase erst nach dem Studium bei Fälligkeit des Kredits vereinbart. Dabei ist der Zinssatz für die Rückzahlungsphase eine entscheidende Stellschraube: Er bezieht sich auf die gesamte bis dahin ausgezahlte Darlehenssumme, und die Rückzahlung dauert deutlich länger als die Auszahlung. Hier braucht ein Kreditnehmer von Anfang an Klarheit und Sicherheit

Der CHE-Studienkredit-Test 2013 bewertet anhand von 21 Kriterien Vor- und Nachteile der existierenden Studienkredit-Angebote für verschiedene Zielgruppen. Er kann unter http://www.che-studienkredit-test.de/ eingesehen werden. (Pd)
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BAföG (c) Alexander Tarasov - fotolia.com Finanztipps: Wissenswertes für Studierende

Grenzen bei Minijob und Midijob beachten

Der Mini-Job heißt seit Anfang des Jahres nicht mehr 400-Euro-Job, sondern 450-Euro-Job. Grund ist die Anhebung der Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro im Monat. Der Midi-Job wurde auf 850 Euro erhöht.

Aber Vorsicht: Das BAföG wurde nicht entsprechend angepasst. Wer BAföG erhält, darf durchschnittlich nur maximal 406 Euro im Monat verdienen. Sprich: Wenn BAföG-Beziehern, die Mini-Job-Grenze voll ausschöpfen und 450 Euro verdienen, wird der BAföG-Zuschuss um den entsprechenden Betrag gekürzt. Außerdem ist zu beachten, dass bei Minijobs eine Rentenversicherungspflicht besteht, von der man nur auf eigenen Antrag befreit werden kann.

Rundfunkbeitragspflicht: Befreiung für BAföG-Empfänger

BAföG-geförderte Studierende können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. So lassen sich die monatlichen Ausgaben um 17,98 € reduzieren, wenn man den damit verbundenen bürokratischen Aufwand nicht scheut. Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit Anfang 2013 die Rundfunkgebühren und wird pauschal pro Haushalt erhoben.

Unisex-Tarife in der Krankenversicherung

Seit dem 1. Januar 2013 gilt für Versicherungen der Unisex-Tarif, der keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern mehr zulässt. Für Studierende, die gesetzlich krankenversichert sind, spielt dies keine Rolle. Anders bei Studierenden, die privat krankenversichert sind: Männer zahlen seitdem mehr, Studentinnen dagegen weniger.

KfW-Studienkredit bis 44

Auch für ein Zweitstudium, für Postgraduale Studiengänge wie Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Masterstudiengänge sowie Promotionen können Studierende einen Studienkredit der halbstaatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Außerdem wurde zu Jahresbeginn die Altersgrenze von 34 auf 44 Jahre angehoben. (Proplanta)
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