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Bewerbungsgespräch (c) stockyimages - fotolia.com
Donnerstag, 25.04.2024
So entziffern Sie den Geheimcode im Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse gelten bei Arbeitgebern als enorm wichtiger Bestandteil der Bewerbung. Die Auflistung der Arbeitsstationen und -inhalte im Lebenslauf sagt schließlich nur wenig über die menschlichen und fachlichen Qualitäten des potenziellen zukünftigen Mitarbeiters aus. Ein Arbeitszeugnis muss immer positiv formuliert sein, Doppeldeutigkeiten sind gesetzlich verboten. Floskeln werden daher heute eigentlich gemieden, doch bestimmte Formulierungen sind weiterhin bisweilen zu finden. Hier einige Beispiele, was sich hinter den Formulierungen verbergen kann:

Leistungsbewertung

- Allen Aufgaben hat er sich mit Begeisterung/Eifer/Interesse gewidmet (aber ohne Erfolg).

- Neue Aufgaben betrachten sie als Herausforderung, der sie sich mutig stellte (hat versagt).

- Die ihm übertragenen Aufgaben hat er zu unserer Zufriedenheit erledigt (mehr allerdings nicht).

- Er war seinen Mitarbeitern ein verständnisvoller Vorgesetzter (Führungsstil ohne Durchsetzungskraft).

- Sie arbeitete mit größter Genauigkeit (unflexibel und pedantisch).

- Er ist mit Fleiß, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit an seine Aufgaben herangegangen (aber ohne fachliche Qualifikation).

- Bei auftretenden Problemen war sie stets kompromissbereit (nachgiebig und verhandlungsschwach).

Sozialverhalten

- Im Kollegenkreis galt er als umgänglicher Mitarbeiter (bei den Vorgesetzten allerdings nicht).

- Wir haben sie als eine zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt (war nicht besonders beliebt).

- Er ist immer gut mit seinen Vorgesetzten ausgekommen (schwache Persönlichkeit ohne eigene Meinung).

- Sie war eine tüchtige Mitarbeiterin, die sich gut zu verkaufen wusste (unangenehme Zeitgenossin und Wichtigtuerin).

- Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei (Alkohol im Dienst).

- Sie trat sowohl innerhalb als auch außerhalb unseres Unternehmens engagiert für die Interessen der Kollegen ein (war im Betriebsrat).

- Für die Belange der Belegschaft bewies er immer Einfühlungsvermögen (war auf der Suche nach Sexualkontakten).

- Ihre Bildung machte sie zu einer gesuchten Gesprächspartnerin (führte während der Arbeitszeit Privatgespräche).

Schlussformeln

- Wir wünschen ihm für die Zukunft alles nur erdenklich Gute (übertriebene, daher ironisch gemeinte Schlussformel, die auf arbeitgeberseitige Kündigung hindeutet).

- Wir wünschen ihr für ihren weiteren Weg in einem anderen Unternehmen viel Erfolg (bei uns hatte sie ihn nicht).

- Wir hoffen, dass er seine Leistungsfähigkeit in einem anderen Unternehmen voll entfalten kann (betont nochmals mangelhafte Leistung).

Im Gegensatz zu diesen nicht zulässigen Geheimcodes finden sich Formulierungen über die allgemeine Zufriedenheit oft im Arbeitszeugnis. Als Notenskala liest sich die Arbeitsleistung folgendermaßen:

…stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. (Note 1 = sehr gut)

…stets zu unserer vollen Zufriedenheit. (Note 2 = gut)

…zu unserer vollen Zufriedenheit. (Note 3 = befriedigend)

…zu unserer Zufriedenheit. (Note 4 = ausreichend)

…im Großen und Ganzen zufriedenstellend. (Note 5 = mangelhaft)

…hat sich bemüht. (Note 6 = ungenügend)

Häufig bedienen sich Arbeitgeber heute auch der Strategie des Weglassens, um Negatives zum Ausdruck zu bringen. Wird zum Beispiel im Zeugnis kein kollegialer Umgang bescheinigt, hat sich der Mitarbeiter wohl nicht gut ins Team integriert. Auch eine fehlende Schlussformel ist bedenklich.

Und noch ein Tipp: Nicht jeder Arbeitgeber kennt die „codierten“ Formulierungen, manch einer benutzt derartige Wendungen in bester Absicht. Checken Sie daher Ihr Arbeitszeugnis und sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrem Arbeitgeber darüber - damit er Ihnen nicht unbeabsichtigt ein Bein stellt. (Pp)
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Arbeitszeugnis (c) klickerminth - fotolia.com
Bewerbung: Muss man den Familienstand angeben?

Eines gleich vorweg: Pflicht ist die Angabe des Familienstandes bei einer Bewerbung nicht, erwartet wird sie aber oftmals noch. Vor allem Frauen fragen sich bisweilen, ob es nicht angebracht wäre, sich ausdrücklich als Individuum ohne Erwähnung des Anhangs zu bewerben. Besonders bei Müttern besteht die Befürchtung, dass ihnen trotz anderslautender Beteuerungen bisweilen weniger zugetraut wird als anderen Bewerbern.

Ein Patentrezept gibt es für dieses Problem nicht, die Entscheidung, ob man den Familienstand angibt, kann nur von Fall zu Fall getroffen werden. Grundsätzlich sollten Bewerbungsunterlagen nicht zu sehr das Private fokussieren. Insbesondere Frauen wird oft geraten, sich hier bedeckt halten. Die Angabe, noch ledig zu sein, signalisiert nicht unbedingt Flexibilität. Ein Hinweis darauf, dass man geschieden ist, kann als persönliches Scheitern interpretiert werden und sich sogar negativ auswirken.

Sehr ungünstig für junge Frauen kann die Angabe „verheiratet, ohne Kinder“ sein, da hier mancher Personalchef befürchtet, dass die potenzielle Mitarbeiterin kurz nach der Einstellung in Elternzeit gehen könnte. Wenn man sich dazu entschließt, die Angabe vorhandener Kinder wegzulassen, dann muss man allerdings auch sicherstellen, dass die Arbeit grundsätzlich nicht beeinträchtigt wird.

Je nach angestrebter Position kann die Angabe des Familienstands aber auch positiv sein. Eine familiäre Bindung kann auch signalisieren, dass man sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gleich nach der Einarbeitungszeit einen neuen Job am anderen Ende der Republik suchen wird. Und auch bei Personalern hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass Mütter ihre berufliche Qualifikation nicht mit der Geburt des Kindes einbüßen. Bei kleineren Kindern kann man auch im Lebenslauf einen kurzen Hinweis auf die gesicherte Betreuung einbauen, um Bedenken zuvorzukommen.

Sätze jedoch wie „Durch die Kinder bin ich ein richtiges Organisationstalent geworden“ gehören nicht in die Bewerbung. Hier sollte immer deutlich die beruflichen Fähigkeiten im Vordergrund stehen. (Pp)
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