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Bewerbungsgespräch (c) stockyimages - fotolia.com
Dienstag, 19.03.2024
Lebenslauf-Tuning: Was ist erlaubt?

Der Lebenslauf gilt als wichtige Visitenkarte eines jeden Bewerbers. Er ist meist das erste Dokument, das sich ein Personaler ansieht, und entscheidet darüber, ob ein Kandidat in die nächste Runde kommt oder nicht. Laut einer Umfrage zufolge schummeln rund 30 Prozent aller Bewerber im Lebenslauf, um sich ins perfekte Licht zu rücken. Doch wie viel Schönfärberei ist erlaubt?

Lügen in der Bewerbung sind keine Seltenheit. Untersuchungen zufolge sind etwa ein Drittel aller Bewerbungsunterlagen manipuliert. Rund 30 Prozent der Bewerber lügen in Sachen Verantwortung und früheren Aufgaben, 22 Prozent übertreiben es bei ihren Managementfähigkeiten, 16 Prozent geben bessere Sprachkenntnisse an, als sie besitzen, 10 Prozent schrauben das letzte Gehalt höher als es war, 5 Prozent schummeln bei ihren Softwarekenntnissen und 4 Prozent machen bei ihrem Bildungsgrad falsche Angaben! Zumindest lauten so die Ergebnisse einer Umfrage der Personalberatung Robert Half, in der rund 1.200 Personalmanager zu Falschangaben in Bewerbungen befragt wurden.

Was ist erlaubt und was nicht?

Der Lebenslauf ist das Aushängeschild einer jeden Bewerbung und sollte den Personalverantwortlichen auf den ersten Blick überzeugen. Denn Personaler haben meist täglich eine Vielzahl von guten Bewerbungen vorliegen. Um aus der Masse herauszustechen, heißt es mit dem perfekten Lebenslauf zu glänzen! Das führt dazu, dass Bewerber beim Verfassen ihrer Bewerbung immer öfter schummeln. So zum Beispiel wird das letzte Praktikum als Festanstellung verkauft oder der vergangene Sommerurlaub als Sprachreise ausgegeben. Doch sind solche Verschönerungen im Lebenslauf erlaubt?

Lebenslauf tunen: Wie viel aufmotzen ist erlaubt?

Natürlich ist es nicht verboten, sondern sogar erwünscht, dass Sie sich in Ihrem Lebenslauf von Ihrer besten Seite präsentieren. Schließlich beinhaltet das Wort „Bewerbung“ den Begriff „Werbung“. Das bedeutet: jeder Bewerber muss sich gut „verkaufen“ können, um überhaupt das Interesse des Kunden zu wecken. Zudem kommt hinzu, dass gute Personalleiter von Bewerbern sogar eine gewisse Optimierung des Lebenslaufes erwarten! Ein bisschen Lebenslaufkosmetik ist daher nie fehl am Platz!

Wie das funktioniert?

• Achten Sie auf eine bewusste Wortwahl: Mit nur kleinen Feinheiten in der Formulierung können Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf - aber auch abwerten. Vermeiden Sie Formulierungen, die Ihre Tätigkeit banal erscheinen lassen oder das Gefühl vermitteln, dass Sie schlechte Erfahrungen oder Lücken zu Ihren Gunsten umdichten.

• Heben Sie jene Stärken und spezifischen Kenntnisse geschickt hervor, die für die Stelle besonders interessant sein könnten, ohne damit zu prahlen.

• Längere Auslandsaufenthalte (oder ein Urlaub im Ausland) können Sie zum Beispiel als Sprachreise im Lebenslauf verkaufen. Im besten Fall war der Besuch eines Sprachkurses Bestandteil der Reise, den Sie mit einem entsprechenden Zertifikat nachweisen können.

• Lücken im Lebenslauf müssen nicht unbedingt ein schlimmer Makel Ihrer Bewerbung sein. Um zum Beispiel die Elternzeit beruflich aufzuwerten, können Minijobs, Computerkurse oder selbstständige Tätigkeiten angegeben werden. Damit signalisieren Sie dem Personaler, dass Sie sich bereits auf den Wiedereinstieg vorbereiten.
Lebenslauf (c) anyaberkut - fotolia.com
Lebenslauf tunen: Wann wird es zum Problem?

Ein Praktikum, das sie gar nicht belegt haben oder einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften, dabei haben Sie es nur bis zum ersten Abschnitt geschafft? Falschaussagen im Lebenslauf sind wie tickende Zeitbomben! Auch wenn Unwahrheiten im Lebenslauf nicht gleich auf den Tisch kommen. Arbeitgeber können den Arbeitsvertrag auch Jahre später noch wegen arglistiger Täuschung anfechten und das Arbeitsverhältnis als sofort beendet erklären. Zudem könnte Ihnen wegen Betruges sogar eine Klage auf Schadensersatz drohen! Wichtig: Der Lebenslauf ist ein Dokument, indem Sie mit Datum, Ortsangabe und Unterschrift, die Richtigkeit aller darin enthaltenen Daten bestätigen. Falsche Angaben kommen einer Urkundenfälschung gleich und können wiederum mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer saftigen Geldstrafe geahndet werden. Allein der Versuch ist eine Straftat!

Lebenslauf-Tuning: Tipps und Tricks

Ein paar Tipps wie Sie Ihren Lebenslauf in einem angemessenen Maß aufhübschen können:

Wenig Berufserfahrung: Wer über wenig Berufserfahrung verfügt, kann die eigene Person stärker in den Vordergrund stellen. Betonen Sie zum Beispiel Ihre ausgezeichneten PC- oder Fremdsprachenkenntnisse.

Arbeitslosigkeit kaschieren: Ein längerer Arbeitsausfall kann als berufliche Neuorientierung und durch relevante Fortbildungen oder Auslandsaufenthalte positiv dargestellt werden. Lücken im Lebenslauf fallen weniger auf, wenn der berufliche Werdegang mit Monat und Jahr angegeben wird.

Häufige Jobwechsel: Bei jungen Menschen kann ein häufiger Jobwechsel als Berufsorientierungsphase angegeben werden. Auch Stichworte, wie „Schwerpunktwechsel“ oder „Befristung“, können hier angefügt werden. Wichtig ist es Ihre Jobwechsel glaubhaft begründen zu können. Mit guten Referenzen wie zum Beispiel positiven Arbeitszeugnissen vermitteln Sie Kompetenz.

Kündigungsgrund: Negative Details (z.B. ein personenbedingtes Kündigungsschreiben) sollten in einem Lebenslauf nicht erwähnt werden – außer, der Arbeitgeber fragt explizit danach. Eine Massenentlassung oder eine betriebsbedingte Kündigung sollten Sie hingegen auf jeden Fall vermerken.

Lebenslauf-Check: Wenn Sie nicht wissen, ob Sie im Lebenslauf zu dick auftragen, lassen Sie ihn von Ihrer Familie oder Freunden gegenlesen. (proplanta)
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