Auf den Blättern sind momentan zwar schon einige Läuse zu finden, der Befall liegt jedoch im Moment noch unter der Schadensschwelle. Bei Verunkrautung ist jetzt der optimale Zeitpunkt um mit Hilfe einer späten Anwendung in den Beständen nachzuarbeiten.
Bekämpfungsrichtwerte Blattläuse (Schadensschwelle Winterweizen)Im Ährenschieben: 20% befallene Halme
Nach dem Ährenschieben: 3 bis 5 Läuse/Ähre und Fahne oder 50-80% befallene Halme
Getreidehähnchen, die mit schwarzem Kot bedeckten Larven fressen längliche Fenster zwischen den Blattadern, hauptsächlich des Fahnenblattes. Wirtschaftlicher Schaden entsteht erst ab 50% befallener Fahnenblätter! Die Schadensschwelle liegt in der Gerste bei 0,5 bis 1 Larve/Halm, im Weizen bei 0,5 bis 1 Larve/Fahnenblatt und im Hafer bei 0,75 bis 1,5 Larve/Fahnenblatt.
Im Bedarfsfall bienenungefährliche Mittel benutzen.
Bei Mischungen von Insektiziden mit Azolfungiziden auf die Änderung der Bienenschutzauflage achten (B4 à B2/B1).
Zum Schutz von Bestäubern (blühendes Unkraut) sollten Insektizide grundsätzlich in den Abendstunden angewendet werden.
Insektizide allgemein nicht zu früh anwenden, ansonsten wird evtl. eine zweite Behandlung notwendig.
Im Allgemeine gilt auch beim Einsatz von Insektiziden: Eine verminderte Anwendungshäufigkeit beugt einem Wirkungsverlust der Mittel vor.
Spätverunkrautung in WintergetreideDie Niederschläge nach der langen Trockenheit bewirken teilweise ein nachträgliches Aufkommen von Ungräsern und Unkräutern, vor allem auf Schlägen, die einen guten Lichteinfall bis zum Boden ermöglichen, also dünn oder kurz stehen. Es gibt verschiedene Herbizide für die Spätanwendung, die je nach Mittel bis zum Fahnenblattstadium (BBCH 37-45) zugelassen sind. Mittelempfehlungen sind im Ackerbauheft 2020 auf Seite 43 zu finden. Gegen Ungräser (Ackerfuchsschwanz, Windhalm usw.) ist nur noch der Einsatz von
Axial 50 mit 1,2 Liter/ha bis zum voll entwickelten Fahnenblatt (BBCH 39) zugelassen.
Tipp: Kommt eine chemische Bekämpfung nicht mehr in Frage, sollten die Schläge notiert werden, um nach der Ernte das vorhandene Samenpotential im Boden ackerbaulich (Bodenbearbeitung, Fruchtfolge) nachhaltig zu dezimieren.
Krankheitsbefall: Winterweizen und Dinkel haben den dritten Knoten gebildet oder schieben das Fahnenblatt (BBCH 33 – 37), die Triticale beginnt mit dem Ährenschieben. Pilzbefall auf den unteren Blättern konnte sich mit den kühlen Temperaturen nicht weiter nach oben ausbreiten.
Unkrautbekämpfung in Sommergetreide: Sommergerste und Hafer haben den 1ten Knoten gebildet (BBCH 31) und die Unkrautbekämpfung sollte nach den Frosttagen unbedingt abgeschlossen werden.
Bitte beachten: Der Einsatz einiger Mittel ist nur bis zum Bestockungsende (BBCH 29) zugelassen und möglich.
(Informationen des Schwarzwald-Baar-Kreis vom 13.05.2020)