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04.07.2019 | 07:21 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Neuigkeiten aus der Pflanzenschutzmittel-Zulassung

Karlsruhe - Erneut Zulassung für Proman in Feldsalat nach Artikel 53: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Proman (Wirkstoff: Metobromuron) wieder zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat im Freiland und im Gewächshaus befristet für 120 Tage zugelassen.

Pflanzenschutzmittel-Zulassung
(c) proplanta
Das Mittel darf ab dem 24. Juni bis zum 21. Oktober 2019 mit 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen (BBCH 05) gespritzt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: Freiland 42 Tage, Gewächshaus 60 Tage.

Achtung: Die Anwendung von Proman kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb von Deutschland beanstandet werden.

Anwendung von Metazachlor in Lauch widerrufen: Die Rückstandshöchstgehalte für Metazachlor wurden für Lauch (Porree) reduziert. Eine Prüfung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat ergeben, dass der neue Wert für Metazachlor und seine Abbauprodukte nicht eingehalten werden kann. Deshalb wurden am 21. Juni 2019 die Zulassungen von Butisan Kombi und InnoProtect Butisan Kombi zur Anwendung in Lauch widerrufen.

Achtung: Eine Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der genannten Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt. Der Widerruf gilt entsprechend für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Zulassung von PflanzenschutzmittelnBild vergrößern
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 01.07.2019)
ltz augustenberg
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