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30.05.2019 | 04:09 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Pflanzenschutzmaßnahmen im Ackerbau kurz vor dem Abschluss

Karlsruhe - Im Beratungsgebiet Main-Tauber stehen die noch notwendigen Pflanzenschutzmaßnahmen vor dem Abschluss.

Gerstenflugbrand
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Gerstenflugbrand (c) Wolff, LLG ST
Aus Sicht der Pflanzenschutzexperten H. Lindner und T. Bender haben die Niederschläge zu einem starken Vegetationsschub geführt.

Getreide: Die Gesundheitslage ist nach wie vor unproblematisch. Nachdem weiter wechselhaftes Wetter prognostiziert wird, sollte mit dem Erscheinen des Fahnenblatts die Abschlussbehandlung jetzt jedoch zeitnah erfolgen. Mit Ausnahme von spät gesäter Sommergerste ist dies jetzt mehr oder weniger in allen Getreidearten der Fall.

Achtung: In Wintergerste ist verbreitet Gerstenflugbrand zu sehen: Anstatt der Ähre werden braun-schwarze Brandsporen gebildet. Das Druschgut befallener Bestände ist äußerlich gesund, trägt jedoch die Pilzinfektion bereits in sich. Eine Verfütterung ist problemlos, Nachbau sollte bei stärkerem Befall unterbleiben. In jedem Fall ist eine gewissenhafte, konsequente Beizung mit einem Qualitätsprodukt ein Muss.

Als wichtigste Ursache für dieses aktuelle Schadbild dürfte latenter Befall aus 2018 und die Trockenheit im Herbst mit dem entsprechend verzögerten Auflauf gelten. Es ist dadurch zu einem Wirkstoffabbau gekommen. Da die eigentliche Wirkung erst während des Keimungsprozesses eintritt, war die Wirkstoffmenge dann nicht mehr ausreichend. Ausfallgerste in den Beständen ist oft stark befallen.

Z-Saatgut-Bestände zeigen leider ebenfalls Befall. Ursächlich liegt das an der beschriebenen Minderwirkung und an der Tatsache, dass bei der Anerkennung bis zu 5 befallenen Ähren auf 150 qm toleriert werden dürfen.

Wichtig: Kontrollieren Sie Ihre Bestände! Mit Flug- oder Steinbrand befallene Getreidebestände dürfen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Dies kann ins Auge gehen!!! Ggf. amtliche Beratung anfordern.

Mais: In Mais sollte jetzt an die Unkrautbekämpfung angegangen werden. Zu dem Mittelangebot gibt es im Prinzip zum Vorjahr keine Veränderung. Terbuthylazin haltige Mittel dürfen nicht in Wasserschutzgebieten eingesetzt werden. Dies gilt auch für WSG in denen keine Bewirtschaftungsauflagen mehr bestehen, sog. OgL Gebiete.

Zuckerrüben: In den Rüben kann jetzt die Unkrautbekämpfung abgeschlossen werden. Bisher hat sich im Kreisgebiet der Blattlausbefall sehr in Grenzen gehalten. Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen ihre Bestände und setzen Sie die empfohlenen Mittel erst bei Überschreiten der Schadensschwelle von 10% befallener Pflanzen ein.

(Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 24.05.2019)
ltz augustenberg
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