Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung von Auflaufkrankheiten in
Winterraps beschränkt.
Die Zulassung von Vibrance OSR wird für die Zeit vom 1. Juni 2020 bis zum 28. September 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 3.750 Liter begrenzt.
Angaben zur sachgerechten AnwendungDas Mittel zur Saatgutbehandlung gegen Auflaufkrankheiten darf im Freilandanbau vor der Saat im BBCH-Stadium der Kultur von 00 auf das Saatgut aufgebracht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und WartezeitDer Mittelaufwand beträgt 25 ml/Einheit Saatgut (eine Einheit Saatgut entspricht einer Saatgutmenge von 1.000.000 Korn). Der Hektaraufwand von max. 17,5 ml/ha, entsprechend 700.000 Korn pro Hektar darf nicht überschritten werden. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß
Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.04.2020)