Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53
Die Anwendung von Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) ist ab dem 26. April bis zum 23. August 2019 für 120 Tage zugelassen gegen:
Apfelblutlaus in Apfel: Das Mittel kann nach der Blüte nach Befallsbeginn und ab Warndienstaufruf mit 0,75 Liter/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 2,25 Liter/ha) in maximal 500 Liter Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen möglich (maximal 4,5 Liter/ha bei 2 Behandlungen). Die Wartezeit beträgt 21 Tage.
Gemeinen Birnenblattsauger in Birne: Movento 100 SC kann nach der Blüte nach Befallsbeginn und ab Warndienstaufruf mit 0,75 Liter/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 2,25 Liter/ha) in maximal 500 Liter Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen möglich (maximal 4,5 Liter/ha bei 2 Behandlungen). Die Wartezeit beträgt 21 Tage.
Achtung: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von
Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. Dies gilt auch für Unkräuter!
Zulassungserweiterung
Die Zulassung von Teppeki (Wirkstoff: Flonicamid) wurde um zusätzliche Anwendungen in
Winterraps und
Zuckerrübe erweitert:
Gegen die Grüne Pfirsichblattlaus in Winterraps im Herbst, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf vom 2- bis zum 8-Blattstadium (BBCH 12 bis 18) mit 100 g/ha in 200 bis 300 Liter Wasser/ha spritzen. Es ist maximal eine Behandlung zulässig. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.
Gegen
Blattläuse in Zuckerrübe im Frühjahr nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf vom 6-Blattstadium bis zur Ernte (BBCH 16 bis 49) mit 140 g/ha in 200 bis 500 Liter Wasser/ha spritzen. Es ist maximal eine Behandlung zulässig. Die Wartezeit beträgt 60 Tage.
Achtung: Teppeki ist als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23:00 Uhr, eingestuft (B2).
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 09.05.2019)