In aktuellen Versuchen wurden in Grünkohl 14 Tage nach der Anwendung Überschreitungen der gültigen Rückstandshöchstmenge des Wirkstoffes Difenoconazol festgestellt.
Aus der Praxis sind bisher keine vergleichbaren Überschreitungen bekannt. Bei den festgestellten Werten besteht kein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher.
Syngenta hat bereits einen Antrag zur Festsetzung einer neuen Rückstandshöchstmenge von 6 mg/kg Difenoconazol in Blattkohlen eingereicht. Eine entsprechende Anfrage wurde bereits an das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit gesandt.
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 24.09.2019)