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24.03.2020 | 10:31 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Winterraps: Schadensschwellen nicht überschritten dank Witterung

Karlsruhe - Trotz der warmen Temperaturen der vergangenen Woche war der Zuflug von Stängelrüsslerarten in den vom Landwirtschaftsamt Bruchsal aufgestellten Gelbschalen niedrig und die Schadensschwellen wurden nicht überschritten.

Winterraps Schadensschwellen
(c) proplanta
Die warme Witterung hat zu einer zügigen Rapsentwicklung geführt, so dass erste Rapsbestände bereits anfangen zu blühen. Das Hauptaugenmerk bei der Insektizidbehandlung im Raps liegt ab sofort auf der Behandlung des Rapsglanzkäfers. Bei dieser Maßnahme kommen uns zunächst die diesjährigen „Frühblüher“ in den Rapsbeständen entgegen. Diese dienen als „Ablenkungsfütterung“ für den restlichen Raps, da diese bevorzugt von Rapsglanzkäfern angeflogen werden. Somit minimiert sich der Schaden im restlichen Raps.

Bei der Ermittlung der Schadensschwelle für den Rapsglanzkäfer sollten deshalb nicht die Frühblüher, sondern die Hauptbestandesbildenden Rapspflanzen, die auf dem Schlag am häufigsten vorkommen, herangezogen werden. Die gemeldeten kühlen Temperaturen lassen mit dem Beginn der neuen Woche generell auf einen geringeren Zuflug des Rapsglanzkäfers schließen.

Wann also sollte eine Insektizidmaßnahme durchgeführt werden?

Diese Entscheidung kann nur an Hand von Abklopfen des Haupttriebes der bestandbildenden Rapspflanzen und des Zählens der Rapsglanzkäfer getroffen werden. Dies sollte am besten zur Mittagszeit an mehreren Stellen im Raps an mehreren Pflanzen durchgeführt werden. Sofern die Schadschwelle überschritten wird (wüchsiger Bestand= 8 Käfer im Durchschnitt) sollte eine Insektizidbehandlung durchgeführt werden.

Beim Überschreiten der Schadensschwelle sollte bei kühleren Temperaturen Mavrik Vita oder Evure eingesetzt werden. Bei höheren Temperaturen (>12°C) kann mit Biscaya gearbeitet werden. Zu beachten ist, dass Biscaya in diesem Jahr zum letzten Mal eingesetzt werden darf, dementsprechend muss beim Einkauf kalkuliert werden, damit es zu keinen Restmengen kommt. Hinweis: Generell empfiehlt das Landwirtschaftsamt Bruchsal, alle im Raps zugelassenen Insektizide nach dem täglichen Bienenflug einzusetzen.

Wenn mehr als 10% des Rapses blühen und die Knospen der Seitentriebe nicht massiv (>8 Käfer je Knospe) mit Rapsglanzkäfer befallen sind, wird der Rapsglanzkäfer durch seine Bestäubungsaktivität vom Schädling zum Nützling und braucht nicht mehr behandelt werden.

Warum sollten die Schadensschwellen bei der Rapsglanzkäferbekämpfung eingehalten werden?

Zum einen, weil der Raps ein extremes Kompensationsvermögen hat und Knospenverluste am Hauptrieb über die Seitentriebe wieder ausgleichen kann. Zum anderen, weil jede Insektizidmaßnahme auch natürliche Gegenspieler der Rapsschädlinge (wie z.B. Schlupfwespen oder Moss-Schnellräuber) dezimiert.

So wurden in mehrjährigen Rapsinsektizidversuchen des Landwirtschaftsamtes Donaueschingen stets nach einer Insektizidbehandlung weniger Rapsschädlinge in der behandelten Variante gefunden verglichen zur unbehandelten Kontrolle. Eine Woche später war das Ergebnis genau umgekehrt, sprich in der unbehandelten Kontrolle waren weniger Rapsschädlinge als in der vor einer Woche behandelten Variante. Dies lässt sich eine Dezimierung der Gegenspieler von Rapsschädlingen in der behandelten Variante zurückführen.

Achtung: Werden azolhaltige Fungizide mit bienenungefährlichen Insektiziden gemischt, verlieren diese Mischungen ihre Bienenungefährlichkeit und dürfen nur noch nach dem täglichen Bienenflug bis 23.00 Uhr angewendet werden (siehe IP Heft LTZ Seite 62).

Mischungen mit Biscaya + Azol (z.B. Folicur) werden zu B1 Mitteln und dürfen nicht in Beständen eingesetzt werden, in denen blühende Pflanzen vorkommen. Ausgenommen hiervon sind die Fungizide Propulse, Proline, Ortiva, Symetra und Cantus Gold. Mischt man diese zu Biscaya bleibt die Tankmischung bienenungefährlich (B4). Die Einstufung der Insektizide nach der Bienenungefährlichkeit gilt nur für die Einzelanwendung und nicht für die Tankmischung mehrere Insektizide.

Fungizide/Wachstumsregler

Eine pauschale Aussage zum Einsatz von Fungiziden kann nicht getroffen werden. Generell ist die Phoma-Wirkung im Frühjahr zu vernachlässigen und die wachstumsregulatorische Wirkung bei den derzeit eher weit entwickelten Beständen überschaubar. Der Einsatz von wachstumsregulierenden Fungiziden sollte somit stark von der Ertragserwartung, der Lageranfälligkeit der Sorte sowie der Bestandesdichte/Wüchsigkeit des Bestandes abhängig gemacht werden. Bei Bedarf bitte Beratung anfordern!

Hinweis Bordünger: Sofern in nächster Zeit eine Behandlung im Raps durchgeführt wird, sollte Bor zugemischt werden. Generell liegt der Borbedarf bei Raps bei 200 bis 300 g/ha.

(Informationen des Landkreis Karlsruhe vom 23.03.2020)
LTZ Augustenberg
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