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07.10.2019 | 00:48 | Aktueller Rat Baden-Württemberg 

Winterraps, Wintergerste und die Düngeverordnung im Fokus

Karlsruhe - Der amtliche Pflanzenschutzexperte im Rhein-Neckar-Kreis, G. Münkel, informiert über Winterraps, Wintergerste und die Düngeverordnung.

Wintergetreidebau
(c) proplanta
Winterraps: Die Kultur präsentiert sich überwiegend schön und frohwüchsig. Ab dem 4–6-Blatt-Stadium sollte an eine Einkürzung zur Absicherung der Winterhärte gedacht werden.

Bei Beständen die jetzt schon 6 und mehr Blätter haben empfiehlt der Sinsheimer Experte vom Landwirtschaftsamt den Einsatz von Carax, da es die stärkste einkürzende Wirkung hat. Ein Gräserprodukt gegen das Ausfallgetreide kann bei dieser Maßnahme in Mischung gefahren werden, soweit das Getreide noch getroffen wird. In Ergänzung dazu empfiehlt der Berater die Zumischung eines Bordüngers.

Sein Rat: Wenn noch Unkräuter zu bekämpfen sind sollte unbedingt eine telefonische Beratung angefordert werden, denn nicht alles ist in diesem Fall mischbar. Hier müssen Einzelfallentscheidungen besprochen werden.

Wintergerste: Herbizidmaßnahmen in der Wintergerste sollten nach Möglichkeit im Herbst durchgeführt werden. Nach den aktuellen Wettervorhersagen dürfte in diesem Jahr genug Bodenfeuchte für eine gute Wirkung vorhanden sein. Idealer Termin für den Einsatz von Bodenherbiziden wie beispielsweise Bacara Forte plus Cadou, Boxer, Herold SC, Malibu, CTU ist beim „Spitzen“ (ab BBCH 11) der Wintergerste. Zu diesem Zeitpunkt lassen sich die Fahrgassen gerade erkennen.

Achtung: Die Zumischung eines Insektizids ist zu diesem Termin völlig ungeeignet. Der Einsatz gegen Blattläuse wird bei Bedarf ab dem drei Blattstadium der Gerste empfohlen. Das Amt wird zu gegebener Zeit über den Besatz berichten und evtl. – wenn es wegen Überschreitung der Schadensschwelle notwendig ist – auch eine entsprechende Behandlungsempfehlungen ausgeben.

Hinweis: Die Anwendungsbedingungen der einzelnen Produkte wie z.B. die Drainageauflage bei CTU Produkten und die Düsenwahl bei Mitteln mit dem Wirkstoff Prosulfocarb und Pendimethalin (z.B. Boxer, Stomp Aqua) sind unbedingt zu beachten.

Düngeverordnung: Seit 2. Oktober darf keine Gülle mehr auf Ackerland ausgebracht werden. Auf Grünland kann noch bis Monatsende gefahren werden.

(Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 04.10.2019)
ltz augustenberg
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