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31.03.2020 | 10:46 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Zuckerrüben: Chloridazon-haltige Spritzmittel nicht in Wasserschutzgebieten einsetzen!

Karlsruhe - Bald stehen in Zuckerrüben die ersten Nachauflaufbehandlungen gegen keimende Unkräuter und Ungräser an.

Chloridazon-haltige Spritzmittel Zuckerrübe
(c) proplanta
Notwendige Maßnahmen sind an dem vorhandenen Unkrautbesatz auszurichten. Die Fortschritte in der Entwicklung der Hackgeräte machen die Kombination von Bandspritzung und Maschinenhacke wieder interessant. Geeignete Mittel und Spritzfolgen sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2020“ in den Tabellen 47 und 48 auf den Seiten 70 und 71 zusammengestellt.

Die Zulassung von Rebell Ultra und Pyroquin Ultra (Wirkstoff: Chloridazon) wurde am 31.12.2018 widerrufen. Die Aufbrauchfrist endet am 30.06.2020.

Nachdem weiterhin Abbauprodukte von Chloridazon in Konzentrationen oberhalb des gesundheitlichen Orientierungswertes im Grundwasser aus verschiedenen Regionen gefunden werden, muss auch im letzten Jahr der Anwendung nachdrücklich der freiwillige Verzicht des Einsatzes von Chloridazon-haltigen Rübenherbiziden in allen Wasserschutzgebieten und nach Möglichkeit auch außerhalb eingefordert werden:

  • In Wasserschutzgebieten (Normal-, bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) ist auf den Einsatz dieser Herbizide aus Gründen des Grundwasserschutzes völlig zu verzichten.

  • Außerhalb von Wasserschutzgebieten sollten diese Mittel durch andere Herbizide, wie z.B. Spectrum, ersetzt werden. In besonderen Fällen kann ein Einsatz mit reduzierter Aufwandmenge notwendig werden.

  • Nach Ende der Aufbrauchfrist sind Restmengen der genannten Mittel entsorgungspflichtig.

Achtung:

Im Wasserschutzgebiet Killingsäcker, befindlich in den Gemarkungen Öhringen-Büttelbronn, Öhringen Schwöllbronn und Zweiflingen-Westernbach, ist der Einsatz des Wirkstoffes Chloridazon verboten (NG301-1). Aufgrund der Anwendungsbestimmung NG415 ist auf allen sandigen Böden (weniger als 17% Ton und weniger als 50% Schluff) die Anwendung von Chloridazon ebenfalls verboten.

Ohne Bodengutachten gilt das Verbot auf allen Böden mit weniger als 17% Ton, also auch auf sandigem und lehmigem Schluff! Im Ergebnis der EUF-Untersuchung ist die Anwendbarkeit von Chloridazon angegeben.

Die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Desmedipham als Wirkstoff enthalten, z.B. Belvedere Extra, Betanal maxxPro, wurden am 1. Januar 2020 widerrufen. Die Aufbrauchfristen enden am 01.07.2020. Restmengen sind nach Ende der Aufbrauchfrist entsorgungspflichtig!

(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30.03.2020)
LTZ Augustenberg
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