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28.05.2009 | 11:17 | Bundesgerichtshof 

BGH: Schweizer Bauern dürfen Ackerland kaufen

Karlsruhe - Im Streit um Pachtverträge von Schweizer und baden-württembergischen Bauern hat der Bundesgerichtshof die Stellung der Eidgenossen deutlich gestärkt.

Schweizer Bauern
(c) proplanta
Landwirte aus der Schweiz müssen den deutschen Kollegen rechtlich gleichgestellt werden - sie sind selbstständige Grenzgänger im Sinne des Freizügigkeitsabkommens. Wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte, entfällt damit der rechtliche Schutz für deutsche Landwirte im Grenzgebiet. Südbadische Bauern hatten in den vergangenen Jahren dagegen protestiert, dass Schweizer Landwirte riesige Ackerflächen zwischen Bodensee und Basel aufkauften, pachteten, die Erträge zollfrei in die Schweiz brachten und dort höhere Preise erzielten.


Zusatzinformation:

Mit dem sogenannten Freizügigkeitsabkommen werden seit dem Jahr 2002 die Grundregeln der Personenfreizügigkeit in der Europäischen Union schrittweise auch im Grenzverkehr mit der Schweiz und der EU eingeführt. Staatsangehörige der Schweiz und der EU-Staaten bekommen dadurch das Recht, ihren Aufenthaltsort oder Arbeitsplatz frei zu wählen. Sie müssen aber über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, selbstständig sein oder sollten sie keinen Job haben - ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können und krankenversichert sein.

Das Abkommen legt Übergangsfristen fest. Außerdem erlaubt später eine Schutzklausel, die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen zeitweilig zu beschränken, sollte die Zuwanderung zu stark sein. Das Abkommen wurde 2000 vom Volk genehmigt und am 1. Juni 2002 in Kraft gesetzt. (dpa)
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