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Absatzförderfonds | Agrar-Lexikon

Absatzförderfonds

Der Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft – bestehend seit 1969 – bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben der Centralen Marketing Gesellschaft der Deutschen Agrarwirtschaft GmbH (CMA) und der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft GmbH (ZMP).

Der Absatzfonds finanziert sich durch die im Absatzfondsgesetz festgelegte und auf die Produktionsmenge – Milch, Fleisch, Getreide, Obst, Gemüse – bezogene Sonderabgabe. Die deutschen Bauern bezahlen „auf Heller und Pfennig“ die Absatzfondsbeiträge. Im rechtlichen Sinne allerdings werden die Sonderabgaben als staatliche Beihilfen (parafiskalische Abgaben) bewertet. Erhoben wird die „Abgabe zum Absatzfonds“ über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bei den Flaschenhalsbetrieben, zum Beispiel Molkereien, Mühlen oder Zuckerfabriken.

Ein durchschnittlicher Milchviehbetrieb mit 36 Kühen und einer Milchleistung von 6500 kg pro Kuh trägt monatlich 23,80 Euro über die Milchgeldabrechnung und zusammen mit der Absatzfondsabgabe für Schlachttiere etwa 1 Euro pro Tag zur Finanzierung der Absatzförderung bei. Dies ergibt ein jährliches Beitragsaufkommen des Absatzfonds von rund 90 Millionen Euro – viel Geld, gewiss keine Peanuts. Doch deutlich weniger als bei den Landwirtskollegen in anderen europäischen Ländern.

Und viel weniger im Vergleich zur „übrigen“ Wirtschaft: Werden dort rund 1,5 Prozent des Warenwertes für Werbung ausgegeben, sind es in der Landwirtschaft für die gesamte zentrale Absatzförderung lediglich 0,4 Prozent. Vor Novellierung des Absatzfondsgesetzes Der Gesetzgeber hat sich wiederholt mit dem Absatzfondsgesetz befasst. Auch ist dieses Gesetz – zuletzt 2004 – von der Europäischen Kommission notifiziert worden.

Im Herbst 2006 ist erneut eine Novellierung des Absatzfondsgesetzes geplant. Der Berufsstand erhofft sich eine sehr grundsätzliche Debatte im parlamentarischen Verfahren und Bestätigung des Instruments. Die „Gruppennützigkeit“ (letztlich: „Wer zahlt schafft an“) muss auch in den Gremien von Absatzfonds, CMA und ZMP stärker deutlich werden. War in früheren Jahren die Absatzförderung vorrangig auf den europäischen Binnenmarkt bezogen, geht es heute primär um eine gesteigerte Wertschätzung der heimischen Nahrungsmittel beim Verbraucher.

Auch die Qualitätssicherung und Dokumentation von Nahrungsmitteln ist weit nach vorne gerückt. Ebenso die Förderung des Exports deutscher Agrarprodukte in Drittlandsmärkte. Erstes Ziel muss eine höhere Wertschöpfung und die Sicherung einer leistungsfähigen Landwirtschaft in Deutschland sein.


Quelle: DBV