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Absatzförderung | Agrar-Lexikon

Absatzförderung

Die EU kann im Rahmen von Informations- und Absatzförderungsprogrammen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel in Drittländern bestimmte Maßnahmen finanzieren. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um Öffentlichkeitsarbeit, Förder- und Werbemaßnahmen, mit denen insbesondere die Vorzüge der Gemeinschaftserzeugnisse hinsichtlich Qualität, Hygiene, Lebensmittelsicherheit, Nährwert, Etikettierung sowie Tier- und Umweltschutz hervorgehoben werden.

Weitere Maßnahmen sind u.a. die Teilnahme an Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen sowie Informationskampagnen über die Gemeinschaftssysteme der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.), der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.), der garantierten traditionellen Spezialitäten (gtS) sowie des ökologischen Landbaus. Ebenfalls beihilfefähig sind Informationskampagnen über das EU-System der Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (b.A.) sowie Studien über neue Absatzmärkte.

Die Durchführungsvorschriften für die Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen sind in einer Verordnung der Kommission niedergelegt. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission alljährlich bis spätestens 30. Juni die Liste der von ihnen ausgewählten Programme und eine Kopie der einzelnen Programme übermitteln. Anschließend prüft die Kommission die vorgelegten Programme und entscheidet über deren Beihilfefähigkeit.

In der Kommissionsverordnung sind außerdem die Drittlandsmärkte aufgeführt, auf denen die Absatzförderungsmaßnahmen durchgeführt werden können, und die Erzeugnisse, die für die Absatzförderung in Betracht kommen.


Hintergrundinformation
Der Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft wurde 1969 eingerichtet, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu verbessern. Finanziert wird die öffentliche Einrichtung mit Sonderabgaben. Diese werden von den Betrieben entrichtet, welche die Produkte als letzte bearbeiten, bevor sie an den Verbraucher gehen. Im Durchschnitt sind 0,4 Prozent des Warenwertes zu zahlen. Der Fonds nimmt durchschnittlich knapp 88 Millionen Euro pro Jahr ein.

Der Fonds erfüllt seine Aufgabe durch die Centrale Marketing- Gesellschaft (CMA) und die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZMP). Beide haben ihren Sitz in Bonn und jeweils etwa 150 Mitarbeiter. Der größte Teil der Sonderabgaben fließt an die CMA. Wegen zahlreicher Widersprüche gegen die Abgabenbescheide erhielt die CMA 2007 nur knapp 50 Millionen Euro, 2008 rund 60 Millionen Euro. Für 2009 ist eine Zuweisung von 70 Millionen Euro geplant.