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Agrar-Fischerei-Zahlungen / Agrarsubventionen-Empfänger / EU-Agrarbeihilfe-Empfänger | Agrar-Lexikon

Agrar-Fischerei-Zahlungen / Agrarsubventionen-Empfänger / EU-Agrarbeihilfe-Empfänger

Seit dem 16. Juni 2009 können die Agrarsubventionen-Empfänger aus Deutschland im Internet abgerufen werden. Lediglich Bayern verweigerte die Veröffentlichung der GAP-Empfänger. Deshalb hatte die EU-Kommission am 25.06.2009 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. "Die Entscheidung Bayerns ist unverständlich und ich werde nun Schritte für ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten", sagte EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel. Nach EU-Recht mussten Einzelheiten aller Empfänger bis zum 30. April 2009 im Internet veröffentlicht sein. 

 

Agrarsubventionen
Seit dem 16. Juni 2009 sind die Agrarsubventionen frei einsehbar.



"Die rechtliche Situation ist eindeutig", so Mariann Fischer Boel. "Deutschland ist verpflichtet, die Einzelheiten der Empfänger der Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik für das ganze Land zu veröffentlichen. Alle anderen EU-Mitgliedstaaten haben dies getan. Es geht um Steuergelder, daher ist es sehr wichtig, dass alle Leute wissen, wo die Gelder hin fließen. In dem die öffentliche Kontrolle über die Ausgabe der Gelder gestärkt wird, soll zudem die Transparenz der Verwaltung dieser Fonds verbessern. Nur so können wir garantieren, dass die Debatte über die Zukunft der GAP sachkundig geführt wird".

Die rechtlichen Verpflichtungen sind in den entsprechenden Verordnungen des Rates und der Kommission über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festgelegt: jeder Mitgliedstaat muss auf einem Internetportal alle Empfänger der GAP mit Namen, Gemeinde und erhaltenen Geldern (und betreffender Währung) oder eine Kombination aller drei Kriterien veröffentlichen. Deutschland hat heute Einzelheiten veröffentlicht, aber dabei Empfänger aus Bayern nicht mit aufgeführt. Seit September 2008 werden Mitgliedstaaten gemäß EU-Recht aufgefordert, Einzelheiten zu Empfängern von Geldern aus dem Fonds für Ländliche Entwicklung zu veröffentlichen. Deutschland hat diese Daten veröffentlicht einschließlich der Empfänger aus Bayern.

Fragen des Datenschutzes wurden bei der Erarbeitung der Rechtsvorschriften zur Transparenz berücksichtigt. Mitgliedstaaten müssen die Empfänger darüber informieren, dass ihre Daten öffentlich gemacht werden und dass ihnen Rechte entsprechend des EU-Datenschutzgesetzes zustehen. Dies stellt sicher, dass das System die Erfordernisse des Datenschutzes erfüllt. Die Transparenzregeln wurden durch den Rat gebilligt und Deutschland selber hat dafür gestimmt. EU-Verordnungen werden in allen Mitgliedstaaten direkt angewendet. Die Transparenzregeln sind somit in allen ihren Teilen verbindlich.

Die EU hat sich selbst auch zur vollen Transparenz in Bezug auf den Empfang von Geldern aus dem EU Haushalt verpflichtet. Neben der Veröffentlichung durch die Mitgliedstaaten aller Empfänger von Mitteln aus dem Strukturfonds und der Gemeinsamen Agrarpolitik, veröffentlicht die Kommission auch Informationen zu Empfängern aus Programmen, die sie direkt verwaltet.

Eine Übersicht pro Sektor pro Mitgliedsland für Mittel aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) 2008 finden Sie hier.

Quelle: Europäische Kommission



Weitere Informationen

> www.agrar-direktzahlungen.de


> EU-Agrarzahlungen 2011
> www.agrar-fischerei-zahlungen.de/Suche



Top-100 der Agrarsubventionsempfänger in Deutschland 2011