Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

Agrardieselvergütung | Agrar-Lexikon

Agrardieselvergütung

Die Rechtsgrundlagen für die Agrardieselvergütung sind die §§ 57 und 67 Abs. 10 Energiesteuergesetz (EnergieStG) und § 103 der Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes (EnergieStV).

Am 22. Juli 2009 wurde das Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes verkündet (BGBl. I S. 1979).

Zur Verbesserung der Liquidität von Land- und Forstwirten in einem schwierigen konjunkturellen Umfeld wird für die Entlastungsjahre 2008 und 2009 bei der Steuerentlastung für in der Land- und Forstwirtschaft verwendetes Gasöl der Abzug des Selbstbehalts in Höhe von 350 Euro und die Beschränkung des entlastungsfähigen Gasölverbrauchs auf 10.000 Liter pro Betrieb ausgesetzt.

Lohnunternehmer sind von den Änderungen nicht unmittelbar betroffen.

Bei Verbräuchen auf Forstflächen sind zusätzlich die Regelungen zu De-minimis-Beihilfen zu beachten.