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Biozide | Agrar-Lexikon

Biozide

Bezeichnung für Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu dienen, auf chemischen oder biologischem Wege Schadorganismen (z.B. Motten, Holzwürmer, Mäuse) abzuschrecken, unschädlich zu machen oder zu zerstören. Schädigungen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Baumaterialien (Holz) und anderen Produkten sollen damit verhindert und die Hygiene in Gebäuden soll gewährleistet werden. Biozidprodukte können einen oder mehrere Biozid-Wirkstoffe enthalten.

Biozid-Produkte unterliegen seit dem 28. Mai 2005 einer Zulassungspflicht. Die Biozid-Meldeverordnung soll die Überwachung von unmittelbar geltenden EU-Vorschriften zu Biozid-Produkten durch die Vollzugsbehörden der Länder erleichtern. Hersteller und Importeure von Biozid-Produkten müssen belegen, dass ihre Produkte mit den EG-Vorschriften übereinstimmen. Zulassungsbehörde ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA). Das BfR hat die Aufgabe, Biozid-Produkte und biozide Wirkstoffe hinsichtlich ihres gesundheitlichen Risikos zu bewerten.