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Erzeugergemeinschaften | Agrar-Lexikon

Erzeugergemeinschaften

Erzeugergemeinschaften sind , im Gegensatz zu Erzeugerringen, wirtschaftliche tätige Vermarktungsorganisationen. Sie können seit 1967 nach dem Marktstrukturgesetz als förderungswürdig anerkannt werden. Zweck dieser Organisationen ist die Aufstellung und Einhaltung gemeinschaftlicher Erzeugungs-, Qualitäts-, und Vermarktungsregeln zur Verbesserung der Produkte und zur Stärkung der Marktposition der landwirtschaftlichen Erzeuger. Eine Besonderheit ist die Freistellung von § 1 des Kartellgesetzes, d.h. von dem Verbot, Preisempfehlungen herauszugeben bzw. Preisabsprachen zu treffen.