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Health Check | Agrar-Lexikon

Health Check

Die Landwirtschaftsminister der EU haben eine politische Einigung über den GAP-Gesundheitscheck erzielt. Die neuen Maßnahmen werden die GAP weiter modernisieren, vereinfachen und von unnötigem Ballast und noch verbleibenden Beschränkungen befreien, so dass die Landwirte besser auf Marktsignale reagieren können und für neue Herausforderungen gerüstet sind.

Zu den Maßnahmen, über die Einvernehmen erzielt wurde, gehören die Abschaffung der Flächenstilllegung, die schrittweise Anhebung der Milchquoten bis zu ihrem endgültigen Wegfall im Jahr 2015 und die Umwandlung der Marktintervention in ein reines Sicherheitsnetz. Außerdem wird die Modulation erhöht, d. h., die Direktzahlungen an die Landwirte werden gekürzt und die dadurch frei werdenden Mittel in den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums eingestellt. Aus diesem Fonds können Maßnahmen finanziert werden, die der EU-Landwirtschaft helfen, besser auf neue Herausforderungen und Chancen etwa in den Bereichen Klimawandel, Wassermanagement, Schutz der biologischen Vielfalt und Erzeugung von Bioenergie zu reagieren. Die Mitgliedstaaten erhalten außerdem die Möglichkeit, Milchbauern in schwierig zu bewirtschaftenden Regionen bei der Anpassung an die neue Marktlage zu helfen.


Die Massnahmen im einzelnen:

Auslaufen der Milchquotenregelung
Da die Milchquotenregelung im April 2015 ausläuft, wird die Quote über fünf Jahre von 2009/10 bis 2013/14 um jeweils 1 % aufgestockt, um eine „sanfte“ Landung zu ermöglichen. Für Italien wird die Quote bereits 2009/10 in einem Schritt um 5 % erhöht. 2009/10 und 2010/11 müssen Landwirte, die ihre Quote um mehr als 6 % überschreiten, eine Abgabe zahlen, die um 50 % über der normalen Sanktion liegt.


Entkoppelung der Stützungszahlungen
Bei der GAP-Reform wurden die direkten Beihilfen „entkoppelt“, d. h., die Zahlungen waren nicht mehr an die Produktion eines bestimmten Erzeugnisses gebunden. Mehrere Mitgliedstaaten haben sich allerdings dafür entschieden, bestimmte an die Produktion gekoppelte Zahlungen beizubehalten, die nun aber ebenfalls entkoppelt und in die Betriebsprämienregelung einbezogen werden. Ausnahmen sind die Mutterkuhprämie und die Prämie für Schaf- und Ziegenfleisch, hier können die Mitgliedstaaten die gekoppelte Stützung in der derzeitigen Höhe beibehalten.


Hilfen für Sektoren mit besonderen Problemen (so genannte „Artikel 68“-Maßnahmen)
Derzeit können die Mitgliedstaaten 10 % des jedem Sektor entsprechenden Anteils der nationalen Obergrenze für Direktzahlungen einbehalten und in dem betreffenden Sektor für Umweltschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse einsetzen. Hier wird es künftig mehr Flexibilität geben.

Die Mittel müssen nicht mehr in denselben Sektor zurückfließen, sondern können zur Verfügung gestellt werden, um Nachteile in bestimmten Regionen auszugleichen, die auf die Erzeugung von Milch, Rindfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch sowie Reis spezialisiert sind, oder um Ansprüche in Bereichen aufzustocken, die unter Umstrukturierungs- und/oder Entwicklungsprogramme fallen. Weitere Einsatzmöglichkeiten sind Maßnahmen im Bereich des Risikomanagements, etwa Ernteversicherungsregelungen, die bei Naturkatastrophen greifen, oder Fonds auf Gegenseitigkeit, die beim Ausbruch von Tierseuchen helfen. Daneben sollen auch Mitgliedstaaten, die derzeit die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung (SAPS) anwenden, von diesen Bestimmungen profitieren können.


Verlängerung der SAPS
Die Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung anwenden, können dies noch bis 2013 tun, d.h., sie müssen nicht bereits ab 2010 zur Betriebsprämienregelung übergehen.


Zusätzliche Mittel für die Landwirte in EU-12
Die EU-12 erhalten 90 Millionen EUR, die ihnen die Anwendung von Artikel 68 der Verordnung so lange erleichtern sollen, bis alle Landwirte in den betreffenden Mitgliedstaaten Direktzahlungen erhalten.


Verwendung nicht ausgegebener Mittel
Die Mitgliedstaaten, die die Betriebsprämienregelung anwenden, können derzeit nicht ausgegebene Mittel aus ihrem nationalen Finanzrahmen entweder für Artikel 68-Maßnahmen verwenden oder auf den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums übertragen.


Weniger Mittel für Direktzahlungen, mehr für die Entwicklung des ländlichen Raums
Derzeit werden alle Direktzahlungen in Höhe von über 5.000 EUR jährlich um 5 % gekürzt, und der betreffende Betrag wird in den Haushalt für die Entwicklung des ländlichen Raums eingestellt. Dieser Satz wird bis 2012 auf 10 % aufgestockt. Bei Zahlungen von über 300.000 EUR jährlich wird ein zusätzlicher Abschlag von 4 % vorgenommen. Die Mitgliedstaaten können diese Mittel für die Aufstockung von Programmen in den Bereichen Klimawandel, erneuerbare Energien, Wassermanagement und Erhaltung der biologischen Vielfalt, für Innovationen in diesen vier Bereichen und für flankierende Maßnahmen im Milchsektor verwenden. Die EU kofinanziert die transferierten Mittel zu 75 % bzw. in Konvergenzregionen mit einem niedrigeren durchschnittlichen BIP zu 90 %.


Beihilfen für Junglandwirte
Die Investitionsbeihilfen für Junglandwirte im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums werden von 55.000 EUR auf 70.000 EUR aufgestockt.


Abschaffung der Flächenstilllegung
Künftig sind Landwirte in der pflanzlichen Erzeugung von der Pflicht befreit, 10 % ihrer Flächen stillzulegen, was zu einer Verbesserung ihres Produktionspotenzials führen wird.


Cross-Compliance
Die Zahlungen an die Landwirte sind an die Einhaltung von Qualitätsstandards in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz und Lebensmittelqualität gebunden, und Landwirte, die sich nicht an diese Anforderungen halten, müssen mit einer Kürzung der Zahlungen rechnen. Diese so genannte Cross Compliance soll vereinfacht werden, d.h., bestimmte Standards, die nicht relevant sind oder nicht unter die Verantwortung der Betriebsinhaber fallen, werden gestrichen. Gleichzeitig wird es neue Anforderungen geben, um den Umweltnutzen der Flächenstilllegung zu erhalten und das Wassermanagement zu verbessern.


Interventionsmechanismen
Die Instrumente zur Angebotssteuerung sollen sich nicht negativ auf die Fähigkeit der Landwirte auswirken, auf Marktsignale zu reagieren. Die Intervention wird daher für Schweinefleisch abgeschafft und für Gerste und Sorghum auf Null festgesetzt. Für Brotweizen sind Interventionsankäufe künftig während des Interventionszeitraums für eine Menge von bis zu 3 Millionen Tonnen zu einem Preis von 101,31 EUR/Tonne möglich. Für darüber hinausgehende Mengen erfolgt der Ankauf im Rahmen von Ausschreibungen. Für Butter und Magermilchpulver belaufen sich die Höchstmengen auf 30.000 Tonnen bzw. 109.000 Tonnen, für darüber hinausgehende Mengen erfolgt der Ankauf ebenfalls im Rahmen von Ausschreibungen.


Sonstige Maßnahmen
Eine Reihe kleinerer Stützungsregelungen wird entkoppelt und ab 2012 in die Betriebsprämienregelung einbezogen. Außerdem wird die Prämie für Energiepflanzen abgeschafft.


Quelle: Europäische Kommission