Klärschlamm ist der bei der biologischen Abwasserbehandlung anfallende Schlamm. Die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm unterliegt neben der Klärschlammverordnung auch den rechtlichen Regelungen der Düngeverordnung und der Düngemittelverordnung. Weitere Infos: > Landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm (PDF 216kb)