Im Jahr 2009 wurde von der Bundesregierung ein Sonderprogramm für Milcherzeuger auf den Weg gebracht. Es soll die schwierige Einkommenslage der Milchviehhalter verbessern. Die Kuhprämie beträgt 21 € je Milchkuh. Diese Prämie wird für die Jahre 2010 und 2011 auf Antrag gezahlt. Insgesamt werden jedoch über die zwei Jahre auf Grund der De-minimis-Regelung maximal 7.500 € gewährt. Dabei sind für das Antragsverfahren 2010 die im Zeitraum vom 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010 erhaltene oder beantragte Beihilfen, die unter die De-minimis-Regelung der EU fallen, zu berücksichtigen. Vorhandene De-minimis-Bescheinigungen aus den Jahren 2008 bis 2010 sind bei der Antragstellung vorzulegen. Durch die beantragte Kuhprämie darf gemäß EU-Recht der Höchstbetrag von 7.500 € nicht überschritten werden.
Im Gegensatz zur EU-Grünlandprämie muss der Landwirt die Kuhprämie gesondert beantragen, und zwar zusammen mit dem Sammelantrag. Die Kuhprämie wird frühestens im dritten Quartal ausbezahlt, der genaue Termin steht noch nicht fest. Auch bei der Kuhprämie ist der Kuhbestand gemäß der Einträge im Bestandsregister der HIT-Datenbank maßgeblich, hier gilt jedoch der Zeitpunkt April 2010. Auch hier sind alle Rassen mit Ausnahme bestimmter Fleischnutzungsrassen zulässig.
Quelle: LWK Niedersachsen