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Milchquote | Agrar-Lexikon

Milchquote

Milchquoten dienen im Rahmen der Garantiemengenregelung zur Beschränkung, der europäischen Milchproduktion, in dem jedem Land ein festgelegtes Kontingent (Quote) zugewiesen wurde. Mit der Festsetzung einer Obergrenze für die Milchproduktion - der sogenannten Milchquote - versucht die Europäische Union (EU) seit 1984, Angebot und Nachfrage ins Gleichgewicht zu bringen. Bauern, die ihre Quote überschreiten, müssen Strafen bezahlen.

Die als «Milchseen» und «Butterberge» gefürchteten Überschüsse, die mit Steuergeldern aufgekauft werden mussten («Intervention»), sollten so eingedämmt werden. Bis Ende März
2015 wird die Quote freigegeben, da die EU-Kommission in Europa und vor allem auf anderen Kontinenten wie Asien eine weiter steigende Nachfrage nach Milchprodukten sieht. Deutschlands Milchbauern leisten Widerstand gegen eine Quotenerhöhung. Grund ist ihre derzeitige Sorge, wegen des höheren Angebots könnten die Preise und ihre Einnahmen weiter sinken.

In Deutschland wurde entsprechend dem Referenzjahr 1983 die Quote auf die Betriebe verteilt und kann innerhalb festgelegter Übertragungsgebiete zwischen den Milcherzeugern mittels Börsen gehandelt werden.