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Pflanzenschutzmittel | Agrar-Lexikon

Pflanzenschutzmittel (Pestizide)

Nach § 2 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) sind Pflanzenschutzmittel chemische oder biologische Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind:

- Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse vor Schadorganismen oder 
  ihrer Einwirkung vorzubeugen

- in einer anderen Weise als ein Wirkstoff die Lebenswege von
  Pflanzen zu beeinflussen (z.B. Wachstumsregler)

- unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten oder ein 
  unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem 
  solchen Wachstum vorzubeugen

Die Substanzen dürfen erst in die Praxis eingeführt werden, wenn sie ein langwieriges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Federführend in dem Verfahren ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Man unterscheidet:
Akarizide - gegen Milben
Bakterizide  - gegen bakterielle Krankheiten
Fungizide - gegen Pilzkrankheiten
Herbizide - gegen Unkräuter und Ungräser
Insektizide - gegen Insekten
Molluskizide - gegen Schnecken
Nematizide - gegen Nematoden
Rodentizide - gegen Nagetiere
Repellents - Abschreckungsmittel (z.B. gegen Vögel)
Pheromone - Lockstoffe (z.B. Sexuallockstoffe zur „Verwirrung“ bei Insekten)


Weitere Infos:
>
Gesundheitliche Bewertung und Ableitung von Höchstmengen
> Fragen und Antworten zu Pflanzenschutzmittel-Rückständen