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Qualitätszeichen Baden-Württemberg | Agrar-Lexikon

Qualitätszeichen Baden-Württemberg

Nach rund 15 Jahren wurde Ende 2003 mit dem neuen Qualitätszeichen Baden-Württemberg "Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe" (QZ BW) das bisherige Herkunfts- und Qualitätszeichen abgelöst und damit die regionale Qualitäts- und Herkunftskennzeichnung neu ausgerichtet. Die veränderte Gestaltung des Zeichens macht deutlich, dass es sich in erster Linie um ein Qualitätszeichen handelt. Der Begriff "Gesicherte Qualität" weist darauf hin, dass eine besondere Prozessqualität und eine durchgängige Qualitäts-sicherung gewährleistet wird.

Mit dem Austausch der Herkunftsangabe kann die Grundgestaltung und die Qualitätskonzeption des Zeichens auch in anderen Regionen und Ländern genutzt werden.

Die nun bereits über 15 Jahre bestehende Herkunfts- und Qualitäts-kennzeichnung in Baden-Württemberg beruht auf Freiwilligkeit, Verlässlichkeit und Kooperation. An der Erzeugung und Kennzeichnung mit dem Qualitäts-zeichen Baden-Württemberg beteiligen sich rund 20.000 landwirtschaftliche Betriebe auf der Grundlage von Teilnahmevereinbarungen und über 2.000 Zeichennutzer auf der Grundlage von Zeichennutzungs-verträgen. Für die Zeichennutzung in den 19 Produktbereichen sind jeweils Pflichtenhefte zugrundegelegt und insgesamt 62 Lizenzverträge mit 27 Lizenznehmern abgeschlossen.

Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg unterstützt eine konsequente Ausrichtung der Erzeugung und Vermarktung auf die Anforderungen der jeweiligen Märkte sowie die Kooperation und Abstimmung zwischen Erzeugern, Vermarktern und Verarbeitern. Die gemeinsame Vermarktung mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg fördert eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der verschiedenen Produktbereiche und Vermarktungsstufe im Sinne einer regionalen Kooperation. Begleitet wird dies durch ein durchgängiges Beratungsangebot sowie Aktivitäten der Werbung, Verkaufsförderung und Kontrolle. Auf diese Weise wird in Baden-Württemberg eine beispielhafte regionale Kennzeichnung von Qualität und Herkunft zur Nutzung angeboten und für die gemeinsame Absatzförderung bereitgestellt.

Bei der Neuausrichtung des Qualitätszeichens Baden-Württembergs standen die Wünsche und Bedürfnisse der Verbraucher im Mittelpunkt. Mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg soll das Vertrauen der Verbraucher in die heimische Land- und Ernährungswirtschaft dauerhaft gefestigt sowie die Sensibilität der Verbraucher für das heimische Angebot geschärft werden. Übereinstimmende Ergebnisse von Verbraucherumfragen bestätigen ein hohes Vertrauenspotential der Verbraucher in die Grundaussagen der Kennzeichnung von Qualität und Herkunft in Baden-Württemberg.

Der Anteil der Zeichennutzung ist je nach Produktbereich unterschiedlich hoch. Hohe Nutzungsgrade sind bei Frischprodukten wie Obst, Apfelsaft, Gemüse, Fleisch, Milch und Eiern erreicht. Weniger verbreitet ist die Zeichennutzung bei vielen Verarbeitungsprodukten, bei denen das Marktgeschehen sehr wesentlich von Markenprodukten und Herstellermarken geprägt wird.

Bei der Erzeugung von pflanzlichen Produkten für die Zeichennutzung müssen die Regeln des integrierten Pflanzenbaus eingehalten werden. Dies bedeutet, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt wird und grundsätzlich nur dann erfolgen darf, wenn andere Kulturmaßnahmen für die Qualitäts- und Ertragssicherung nicht ausreichen. Die Düngung orientiert sich am tatsächlichen Bedarf der Kulturpflanzen verbunden mit regelmäßigen Bodenuntersuchungen. Durch den integrierten Pflanzenbau werden positive ökologische Wirkungen erzielt, die durch kontinuierliche wissenschaftliche Begleitung bestätigt werden. Zusätzlich muss auf den Einsatz von Wachstumsregulatoren und der Ausbringung von Klärschlamm und klärschlammhaltigen Düngemitteln auf dem Gesamtbetrieb verzichtet werden.

Bei der Erzeugung der tierischen Produkte muss überwiegend Futter vom eigenen Betrieb eingesetzt werden. Insgesamt dürfen nur Futtermittel eingesetzt, die in der besonderen Positivliste enthalten sind und damit einer Qualitätssicherung unterliegen. Leistungsförderer als Futtermittelzusätze sind generell ausgeschlossen. Tiertransporte müssen tierschutzgerecht erfolgen und zeitlich auf 4 Stunden begrenzt werden. Die Haltung von Legehennen in Käfigen ist bei der Eierzeugung untersagt. Die Betreuung durch den Tiergesundheitsdienst und Vertragstierärzte bieten die Gewähr, dass ein ordnungsgemäßer Einsatz der Tierarzneimittel erfolgt und die Anforderungen des Tierschutzes eingehalten werden.

Die Grundsätze des Qualitätszeichens Baden-Württemberg lauten: Klarheit und Wahrheit, Verlässlichkeit und Sicherheit. Die produktbezogenen Anforderungen an Qualität und Herkunft sowie die Verfahrensregelungen werden mit ausreichenden Kontrollen und Untersuchungen abgesichert. Dies betrifft insbesondere Kriterien zum umweltgerechten Anbau und zur artgerechten Tierhaltung sowie der Produkteigenschaften und des Produktionsverfahrens. Das verbesserte Kontrollsystem beinhaltet neben der Stufe der Eigenkontrolle eine neutrale Kontrolle durch zertifizierte Kontrolleinrichtungen und die Kontrolle der Kontrolle. Das Sanktionssystem sieht abgestufte Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen vor, die insbesonders bei schwerwiegenden Verstößen vom dafür eingerichteten Sanktionsbeirat veranlasst werden.

In der Kennzeichnung ist das Zeichen so anzubringen, dass die Herausstellung der Produkteigenschaften in Qualität und Herkunft für die Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit wahrnehmbar ist und insbesondere im Sinne der Wiedererkennung die Kaufentscheidung positiv beeinflusst. Bei der Kennzeichnung von unverpackten Produkten ist das Zeichen so anzubringen, dass der Bezug zu den betreffenden Produkten unverkennbar und eindeutige Abgrenzung zum übrigen Produktangebot hergestellt ist. Beim Einsatz des Qualitätszeichens muss die Produktkennzeichnung mit der Herausstellung von Qualität und Herkunft eindeutig im Vordergrund stehen. Andere Abbildungen zur Information und Werbung dienen dem Zweck, auf die Produktkennzeichnung hinzuweisen und darüber zu informieren. Das Zeichen ist grundsätzlich in der Größe von mindestens 2 cm Durchmesser zu verwenden. Ausnahmen gelten nur für Abbildungen auf Flaschenetiketten.

Bei der Nutzung des Qualitätszeichens muss konsequent darauf geachtet werden, dass sich die Hauptbotschaft auf die besondere Qualität der Produkte bezieht und der Hinweis auf den regionalen Ursprung des Produkts dieser Hauptbotschaft untergeordnet wird. Jedenfalls darf kein Eindruck erweckt werden, dass das Produkt alleine aufgrund seiner regionalen Herkunft eine höhere Qualität aufweist.

Quelle: MLR BW

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Qualitätszeichen von Baden-Württemberg