Keimungsfähigkeit von Samen trotz vorhandener Bedingungen, welche normalerweise die Keimung ermöglichen.
Man unterscheidet:
1. Angeborene Samenruhe, d.h. der Keimungsfähigkeit von frischen, soeben von der Mutterpflanze freigegebenen Samen, unabhängig von den Umweltbedingungen
2. Induzierter Samenruhe: durch ein Ereignis nach der Samenreife hervorgerufene Keimungsunfähigkeit
3. Erzwungene Samenruhe: durch ungünstige abiotische Faktoren erzwungene Keimungsunfähigkeit
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