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Samenruhe | Agrar-Lexikon

Samenruhe (Dormanz)

Keimungsfähigkeit von Samen trotz vorhandener Bedingungen, welche normalerweise die Keimung ermöglichen.

Man unterscheidet
:

1. Angeborene Samenruhe, d.h. der Keimungsfähigkeit von frischen,
    soeben von der Mutterpflanze freigegebenen Samen, unabhängig 
    von den Umweltbedingungen

2. Induzierter Samenruhe: durch ein Ereignis nach der Samenreife
    hervorgerufene Keimungsunfähigkeit

3. Erzwungene Samenruhe: durch ungünstige abiotische Faktoren
    erzwungene Keimungsunfähigkeit