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Umweltgesetzbuch | Agrar-Lexikon

Umweltgesetzbuch

Das Umweltgesetzbuch, das als Vorhaben im Koalitionsvertrag festgeschrieben war, ist gescheitert. Ein Überblick über die Ziele:


Was sollte mit dem Umweltgesetzbuch (UGB) erreicht werden?

«Das deutsche Umweltrecht soll vereinfacht und in einem Umweltgesetzbuch zusammengefasst werden», heißt es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Das Kernziel der 2005 geschlossenen Vereinbarung war ein einfacheres und schnelleres Genehmigungsverfahren für den Bau von Industrieanlagen und Kraftwerken. Außerdem sollten Kompetenzen des Bundes im Umweltrecht infolge der Föderalismusreform weitgehend auf die Länder übertragen werden. Die Genehmigung sollte stark vereinfacht werden: Für die Zulassung eines Kraftwerks, das Abwasser in ein Gewässer leitet, sollte zum Beispiel eine einzige Genehmigung ausreichen. Bisher müssen Unternehmen oft mehrere Zulassungen einholen.


Warum ist das UGB gescheitert?

Die CSU äußerte die Befürchtung, dass eine «Monsterbürokratie» aufgebaut wird. Sie drohte bereits im vergangenen Jahr mit einer Blockade und warnte vor einer massiven Verschärfung von Umweltstandards. Dabei war ein Ziel des neuen Gesetzbuches der Abbau von Bürokratie und überflüssigen Belastungen. Auch die CDU hatte Einwände. Vor allem Agrarpolitiker warnten vor neuen Genehmigungspflichten. Die CSU monierte eine Verschärfung von Anforderungen für die Wassernutzung. Umweltverbände sahen zum Beispiel Einschränkungen für die Möglichkeiten des Staates, bei der Genehmigung von Industrieanlagen auf Erfordernisse der Umwelt zu reagieren. Der Deutsche Bauernverband kritisierte, dass Kommunen Flächen für den Naturschutz kaufen könnten und Agrarflächen ohne Notwendigkeit als Gewässerrandstreifen eingerichtet werden sollten.


An wem ist das UGB gescheitert?

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) und CSU-Chef Horst Seehofer weisen sich gegenseitig die Schuld zu. Innerhalb der Bundesregierung war das UGB nach Angaben von Gabriel bereits einvernehmlich abgestimmt. Strittig war zuletzt vor allem, inwieweit es Ausnahmen für die Länder geben sollte. Ausnahmen vom Bundesrecht wollte Gabriel nur beim Wasserrecht zulassen, während Seehofer weitergehende Ausnahmeregeln für die Länder verlangte.