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Vieheinheiten (VE) | Agrar-Lexikon

Vieheinheiten (VE)

Um den Viehbesatz bezogen auf die Fläche angeben zu können, werden in Anlehnung an das Bewertungsgesetz für die Tiere der verschiedenen Vieharten bestimmte Vieheinheiten-Werte angesetzt (Vieheinheitenschlüssel). Für Vergleiche werden die Vieheinheiten je 100 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (VE/100 ha LF) berechnet. Ein ausgewachsenes Rind (über 2 Jahre) oder etwa 6 Mastschweine entsprechen einer Großvieheinheit (1 GVE). 


Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten (VE) nach dem FutterbedarfBild vergrößern
Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten (VE) nach dem Futterbedarf
Für die steuerliche Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe im Bereich der Tierproduktion ist die Flächenbindung, die über den Vieheinheiten (VE)-Schlüssel und die Vieheinheiten (VE)-Staffel bestimmt wird, maßgebend. Die Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn die in der VE-Staffel genannte Tier- Bodenrelation eingehalten wird.


Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten (VE) zur steuerlichen AbgrenzungBild vergrößern
Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten (VE) zur steuerlichen Abgrenzung