Für die steuerliche Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe im Bereich der Tierproduktion ist die Flächenbindung, die über den Vieheinheiten (VE)-Schlüssel und die Vieheinheiten (VE)-Staffel bestimmt wird, maßgebend. Die Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn die in der VE-Staffel genannte Tier- Bodenrelation eingehalten wird.
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