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16.05.2019 | 05:40 | Unerhebliche Verstöße 

Abmahn-Missbrauch durch strengere Regelungen einschränken

Berlin - Die Bundesregierung will dem Missbrauch von Abmahnungen einen Riegel vorschieben.

Internetauftritt
Regierung geht gegen Abmahn-Missbrauch vor. (c) proplanta
Wie das Kabinett am Mittwoch beschloss, sollen die finanziellen Anreize für Abmahner geringer und die Voraussetzungen für Abmahnungen höher werden.

Abmahner sollen sich künftig auch nicht mehr selbst einen für sie günstigen Gerichtsort aussuchen dürfen. Damit geht die große Koalition gegen Unternehmen und Organisationen vor, die mit massenhaften Abmahnungen Geld verdienen.

Es geht um ein Geschäftsmodell, bei dem Anwälte und Vereine nach kleinen Fehlern in Internetauftritten suchen, etwa im Impressum oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dann verschicken sie eine Abmahnung oder Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben und können bei jedem Folgefehler abkassieren.

Nun sollen mögliche Strafen bei unerheblichen Verstößen begrenzt werden. Außerdem müssen Verbände, die abmahnen wollen, mindestens 75 Mitglieder haben und seit einem Jahr im Vereinsregister stehen. Sie müssen vom Bundesamt für Justiz überprüft und auf eine Liste eingetragen werden.

Der Deutsche Anwaltverein kritisierte den Vorstoß. Unternehmen ärgerten sich zu Recht, wenn sich ihre Konkurrenten Zeit und Geld sparten und gesetzlichen Anforderungen etwa bei Impressum oder Produktkennzeichnung nicht erfüllten.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dagegen sprach von einem guten Ausgleich zwischen «dem wichtigen Anliegen des Datenschutzes und dem Schutz kleiner und Kleinstunternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen».

Unter anderem die Deutsche Umwelthilfe muss sich gegen den Vorwurf wehren, mit Abmahnungen gezielt Geld zu machen. Nach eigenen Angaben mahnt die Umwelthilfe jede Woche etwa 30 Verstöße ab und führt rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr. Die damit erzielten Einnahmen machten zuletzt gut ein Viertel des DUH-Haushalts aus.
dpa
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