Danach konnten Zahlungen nur noch bis zum 9. Juni 2019 mit Kürzung der Beihilfen beantragt werden. Später gestellte Anträge konnten nicht berücksichtigt werden.
2019 sind insgesamt 4.747 Sammelanträge bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt eingegangen. Das sind 32 mehr als im Vorjahr. Nach derzeitigem Erfassungsstand wurden 24 Anträge verspätet abgegeben, davon aber bisher keiner verfristet. Das sind 38 verspätet eingereichte Anträge weniger als 2018.
Die Antragslage lasse den Schluss zu, dass der
Strukturwandel in der Landwirtschaft weiter um sich greift, sagte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus. Etwa 200 Antragsteller, die 2018 noch einen Agrarantrag eingereicht haben, sind in diesem Jahr nicht mehr dabei. Dafür gebe es 234 Unternehmen, die 2019 erstmals einen Antrag auf Förderung gestellt haben. Die Gründe hierfür sieht der Minister unter anderem in Betriebsaufgaben aus Altersgründen, Neustrukturierungen sowie Betriebszusammenschlüssen und -übernahmen.