Das sieht ein Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes vor. Daneben enthält der Entwurf eine Bagatellregelung zur Umwandlung von Dauergrünland. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollen bis zu 1.000 m2 je Betriebsinhaber und Jahr künftig auch ohne Genehmigung umgewandelt werden dürfen.
Mit der Verlängerung des geltenden Umschichtungssatzes von 4,5 % trägt das
Bundeslandwirtschaftsministerium einem Beschluss der
Agrarministerkonferenz IAMK von April dieses Jahres in Landau Rechnung. Die Ressortchefs hatten zugleich betont, dass ein Festhalten am bisherigen Prozentsatz keine Vorfestlegung für die kommende EU-Förderperiode bedeute. Nach Ministeriumsangaben beläuft sich das umgeschichtete Mittelvolumen im Jahr 2020 demnach auf insgesamt rund 226 Mio. Euro. Die Mittel würden benötigt, um eine Durchfinanzierung der laufenden Programme in der Zweiten Säule und eine kontinuierliche Fortsetzung durch Neuverpflichtungen zu gewährleisten.
Der Bund für Umwelt und
Naturschutz (
BUND) kritisierte das geplante Festhalten an der
Umschichtung von 4,5 % und sprach sich erneut für eine Anhebung auf 15 % aus. Sollte dies nicht mehrheitsfähig sein, müsse zumindest die vom
Bundesrat 2017 geforderte Anhebung auf 6 % umgesetzt werden, forderte der BUND. Auch die vorgesehene Bagatellregelung beim
Dauergrünland lehnt der Umweltverband ab.