agricola pro agricolas schrieb am 25.09.2018 09:56 Uhr | (24) (9) |
Die immer lauter in der Diskussion stehende Kappungsgrenze ist das maßgeblich alles entscheidende Kriterium.
Wenn selbige Realität wird, installiert als agrarpolitisches Instrument, wird man damit dem Strukturwandel innerhalb der ländlichen Räume entgegenwirken können, sofern es vielleicht nicht schon zu spät sein sollte. Man schafft damit in vorderster Priorität auch ein soziales Element, um die enorme zwischenmenschliche Aggressivität unter den noch aktiven Bauern einzudämmen; fernerhin erhält wieder mehr Mitmenschlichkeit in einem gegenseitigen Für- und Miteinander auch im beruflichen Umfeld des Bauernstandes zumindest eine greifbare Chance.
Der Bauernverband wünscht und kommuniziert entsprechend verfechtend allerdings weiterhin im Ergebnis eine Aufrechterhaltung des Kannibalismus unter den Bauern. Warum nur? - Schämt man sich nicht, sich in dieser hinterhältigen Art und Weise missbräuchlich (von WEM?) instrumentalisieren zu lassen!?
Obergrenzen einzuziehen stellte eine agrarpolitisch überaus weise Entscheidung dar; selbige sollten aber nicht einzig für natürliche Personen greifen, sondern allumfassend maßgeblich auch für sämtliche juristischen Gebilde, wie immer solche ausgestaltet sind, mit einer rigorosen Rechtsverbindlichkeit ohne jedwede Hintertürchen. Einzuschließen sind hier selbstredend Stiftungen und deren mögliche Aufsplittungen. Sämtliche sicherlich zügig auf den Plan gerufenen Winkeladvokaten muss man bereits im Vorfeld in die entsprechenden Schranken verweisen, um eben deren mit Sicherheit scharfsinnig erdachten Hintertürchen gnadenlos zu verriegeln, die unsere Officeschuhträger ansonsten ohne Frage spitzfindig umgehend zu entdecken wissen.
Schlussendlich steht ein Scheitern dieser durchaus hehren Zielsetzungen noch immer bedrohlich im Raum, wenn man dabei nicht parallel dazu den zugegebenermaßen hocheffizienten, allerdings erheblich negativ wirkenden administrativen Kontrollwahn auf unseren Höfen dato nicht beherzt kritisch hinterfragt. Auch dahingehend sollte sich der europäische Rechnungshof in seiner Verantwortungspflicht sehen, gegenseitiges Vertrauen wieder aufbauen zu wollen. Liebgewonnene alte Zöpfen müssen dafür abgeschnitten werden.
So einige die Bauern extrem geißelnden agrarpolitischen Instrumentarien schaden einer nachhaltigen Ökologie ohnedies weit eher, haben ihrerseits die umwelt- und natürschädigenden Produktionsweisen überhaupt erst hervorgebracht und damit maßgeblich mit zu verantworten, angefangen bei der Nitratüberwachungsindustrie bis hin zur Klärschlammverbrennung sind in diesem Umfeld mannigfaltige Problembaustellen zu bereinigen.
Designtes Getreide, Obst und Gemüse erfüllt derzeit insbesondere die agrarindustriellen Wahnvorstellungen, jene kommerziellen Bestrebungen, das bäuerliche Preisdumping in durchgängigen Fließgeschwindigkeiten aufrecht erhalten zu können.
Eine Konsequenz hieraus, dass für die Maß Bier auf der Wies‘n aktuell die große weltweite „Fangemeinde“ gut und gerne mit Wucherpreisen von 11,50 € nur allzu bereitwillig abgezockt wird. Zu diesem Preis muss der Bauer mehr als 1 Zentner Braugerste verkaufen, aus der man wiederum mehr als 200 Liter Bier in wenig komplexen Brauverfahren herstellen kann. Das Preisrätsel nun, was da so alles wahrhaftig komplett aus dem Ruder zu laufen droht. - Allerdings nur ein leuchtendes Beispiel von vielen!
Wir Bauern stehen dabei wahrhaftig nicht in einem gesunden Wettbewerb mit anderen, sondern vielmehr mit einer Vielzahl aneinandergereihter agrarpolitischer Irrtümer...
trakifreund schrieb am 24.09.2018 22:54 Uhr | (40) (5) |
die Förderung von juristischen Personen(GmbH) und Aktiengesellschaften gehören gänzlich gestrichen. Der bäuerliche Familienbetrieb muss gestärkt werden. Die Förderung muss auf den Betrieb ausgerichtet sein und nicht auf die Hektar, die bewirtschaftet werden.
Die Höchstförderung sollte bei höchstens € 60.000.-- bei 150 Hektar
liegen. Das wären € 400.-- je Hektar und die kleinen Familienbetriebe könnten überleben.
Ob ab 60.000.-- €uro bis € 100.000,00 eine Abstockung vorgenommen werden soll, wäre zu prüfen ???
bauer k schrieb am 24.09.2018 19:00 Uhr | (27) (13) |
Ich stimme Herrn Lehne voll und ganz zu. Wie will die EU dem Steuerzahler gegenüber rechtfertigen. dass die Agrarindustrie so wie bisher gefördert wird. Es sollte endlich eine Kappungsgrenze einführt werden, dann würden auch andere Probleme, wie Landkauf von außerlandwirtschaftlichen Investoren, geheilt werden. Aber der Deutsche Bauernverband wird die Kappungsgrenze schon verhindert. Ob er sich da nicht mal ein Eigentor schießt???